Logo Kanton Bern / Canton de BerneWirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Bauvorhaben

Bei Um- und Neubauten von Betrieben und Anlagen gelten Auflagen für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz (AS/GS). Die Fachstelle AS/GS erstellt Fach- und Amtsberichte und erteilt Plangenehmigungen sowie Betriebsbewilligungen für industrielle Betriebe.

Fach- und Amtsberichte im Baubewilligungsverfahren

Unternehmen müssen ihre Betriebe und Anlagen so erstellen, betreiben und unterhalten, dass diese die Sicherheit und die Gesundheit von Personen nicht gefährden und die Umwelt nicht beeinträchtigen. 

Das Amt für Wirtschaft (AWI) und das Amt für Umwelt und Energie (AUE) prüfen im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens die genehmigungspflichtigen Bauten und Anlagen. 

Für welche Betriebe oder Anlagen das AWI und/oder das AUE einen Fachbericht oder eine Plangenehmigung zuhanden der Leitbehörde erstellt, finden Sie in der folgenden Liste:

Liste der genehmigungspflichtigen Bauten und Anlagen

Zur Beurteilung eines Bauvorhabens oder einer Plangenehmigung benötigen die Fachstellen folgende Unterlagen:

Die Fertigstellung des Bauvorhabens oder den Antrag um eine Ausnahmebewilligung reichen Sie ein bei der Fachstelle Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz:

Industrielle Betriebe

Für industrielle Betriebe beantragen Sie eine Betriebsbewilligung. Sie bestätigen mit dem Gesuch, dass Sie das Bauvorhaben gemäss der Baubewilligung ausgeführt haben:

Gesuch um Erteilung der Betriebsbewilligung

Industrielle Betriebe erstellen eine Betriebsordnung. Für Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe ist sie freiwillig. Reichen Sie die Betriebsordnung bei der Fachstelle AS/GS ein.

SECO-Merkblatt und -Muster zur Betriebsordnung.

Als industriell gelten Betriebe, wenn

  • mehr als sechs Arbeitnehmende für die Herstellung, Verarbeitung oder Behandlung von Gütern beschäftigt werden. 
  • die Arbeitsweise oder die Arbeitsorganisation wesentlich durch Maschinen oder andere technische Einrichtungen oder durch serienmässige Verrichtungen bestimmt wird.
  • die Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer besonderen Gefahren ausgesetzt sind.

Plangenehmigung ausserhalb des Baubewilligungsverfahrens

Werden industrielle Betriebe ohne Baubewilligungsverfahren umgebaut oder Anlagen verändert, erteilt das Amt für Wirtschaft (AWI) die Plangenehmigung und die Betriebsbewilligung. Das Gesuch für die Plangenehmigung reichen Sie bei der Gemeinde mit den Baugesuchsformularen ein.

Vorbesprechen von komplexeren Projekten

Besprechen Sie Ihre geplanten Vorkehrungen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz mit der Fachstelle AS/GS. Bei Fragen zur Umwelt kontaktieren Sie das Amt für Umwelt und Energie (AUE). Das ermöglicht Ihnen, die Baueingabe zu präzisieren oder die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zu beschaffen. Sie können damit das Bewilligungsverfahren beschleunigen.

Wählen Sie die für Sie zuständige Fachperson

Weitere Informationen

Anhand von praktischen Beispielen erläutert die Wegleitung des SECO die Bestimmungen der Verordnungen 3 (Gesundheitsschutz) und 4 (Industrielle Betriebe, Plangenehmigung und Betriebsbewilligung) zum Arbeitsgesetz. Sie dient Vollzugsbehörden, Unternehmern, Architekten, Planern und weiteren Fachpersonen.

  • Wegleitung zum Arbeitsgesetz und den Verordnungen 1 und 2

  • Wegleitung zu den Verordnungen 3 und 4 zum Arbeitsgesetz

  • Wegleitung durch die Arbeitssicherheit der EKAS

  • Merkblätter und Informationsmittel der Suva

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