Bewilligte Sonntagsarbeit
Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmerinnen und -nehmer an Sonntagen wie auch an Feiertagen nicht beschäftigt werden. Davon sind Betriebe ausgenommen, die auf Sonntagsarbeit angewiesen sind. Alle anderen Betriebe benötigen eine Bewilligung.
In jedem Fall ist ein so genannt dringendes Bedürfnis nachzuweisen wie Notfallinterventionen, Störungsbehebungen, eine technisch und/oder wirtschaftlich unentbehrliche Betriebsweise, ein besonderes Konsumbedürfnis usw.
Das Amt für Wirtschaft bewilligt vorübergehende Sonntagsarbeit bis 6 Sonntage.
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Das SECO bewilligt dauernde Sonntagsarbeit ab 6 Sonntage:
Bewilligte Sonntagsarbeiten:
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