Kanton Bern

Kanton Bern Startseite

Volkswirtschaftsdirektion Startseite


Navigation



Sonntagsverkauf

Öffnungszeitenschild

An Sonn- und öffentlichen Feiertagen dürfen Bäckereien, Confiserien, Metzgereien, Milchhandlungen, Lebensmittelgeschäfte (maximale Verkaufsfläche bis 120 m2) und Blumengeschäfte von 6 bis 18 Uhr offen halten.

Für alle anderen Verkaufsgeschäfte sind zwei Sonntagsverkäufe im Jahr erlaubt. Nicht möglich sind diese an den hohen Festtagen Karfreitag, Ostern, Auffahrt, Pfingsten, Eidgenössischer Dank-, Buss- und Bettag sowie Weihnachten

Den Sonntagen gleichgestellt sind die öffentlichen Feiertage:

  • Neujahrstag und der 2. Januar
  • Ostermontag, Pfingstmontag
  • Bundesfeiertag (1. August)
  • 26. Dezember

Bewilligungsfreie Sonntagsarbeit im Verkauf

Sonntagsarbeit ist im Verkauf in der Regel nur mit einer Bewilligung möglich. Die Kantone können jedoch vier Sonntage bestimmen, an denen keine Bewilligung eingeholt werden muss. Das einzelne Geschäft kann davon zwei Sonntage auswählen.

Zusammenfassung der bewilligungsfreien Sonntage 2012/2013 (PDF, 43 KB, 1 Seite)

Grundlagen
Bewilligungsfreie Sonntage 2012 (PDF, 48 KB, 3 Seiten)
Bewilligungsfreie Sonntage 2013 (PDF, 48 KB, 3 Seiten)
Änderung der Gemeinde Münsingen (PDF, 29 KB, 2 Seiten)
Auszug Beschwerdeentscheid der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern vom 26. Januar 2012 (PDF, 26 KB, 1 Seite)

An anderen Daten ist eine Bewilligung des beco erforderlich, die nur erteilt werden kann, wenn besondere Gründe für eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot vorliegen.

Mehr zum Thema


Weitere Informationen

Kontakt

beco Berner Wirtschaft

Arbeitsbedingungen
Laupenstrasse 22
3011 Bern

Tel. 031 633 58 10
Fax 031 633 58 02
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.vol.be.ch/de/index/wirtschaft/verkauf/sonntagsverkauf