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Preisbekanntgabe

Gemüse mit Preisanschrift

Preise müssen so angeschrieben sein, dass sie klar sind und miteinander verglichen werden können. Irreführende Preisangaben sind verboten.

Die Anschreibepflicht gilt im Verkauf und für Dienstleistungen wie Restaurants, Coiffeurs, Taxis, Garagen, chemische Reinigungen, Sportbetriebe, Pauschalreisen usw.

 

Auch in der Werbung sind die Grundsätze der Anschreibepflicht massgebend.

Die Gemeinden überwachen, ob die Preise richtig angeschrieben werden. Das beco ist die kantonale Fachstelle für die Preisbekanntgabe. Die Oberaufsicht übt das SECO aus.


Weitere Informationen

Kontakt

beco Berner Wirtschaft

Arbeitsbedingungen
Laupenstrasse 22
3011 Bern

Tel. 031 633 58 10
Fax 031 633 58 02
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.vol.be.ch/de/index/wirtschaft/verkauf/preisbekanntgabe