Preisbekanntgabe

Preise müssen so angeschrieben sein, dass sie klar sind und miteinander verglichen werden können. Irreführende Preisangaben sind verboten.
Die Anschreibepflicht gilt im Verkauf und für Dienstleistungen wie Restaurants, Coiffeurs, Taxis, Garagen, chemische Reinigungen, Sportbetriebe, Pauschalreisen usw.
Auch in der Werbung sind die Grundsätze der Anschreibepflicht massgebend.
Die Gemeinden überwachen, ob die Preise richtig angeschrieben werden. Das beco ist die kantonale Fachstelle für die Preisbekanntgabe. Die Oberaufsicht übt das SECO aus.
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