Ladenöffnungszeiten

Die Ladenöffnungszeiten sind für den ganzen Kanton einheitlich.
Die Geschäfte dürfen offen sein:
> Montag bis Freitag von 6 bis 20 Uhr
> Samstag von 6 bis 17 Uhr
Einmal pro Woche (Montag bis Freitag) ist ein Abendverkauf bis 22 Uhr erlaubt.
Folgende Geschäfte dürfen täglich von 6 bis 22 Uhr offen sein:
- Tankstellen und ihre Shops bis zu 120 m2 Verkaufsfläche
- Kioske, die vor allem Tabakwaren, Süssigkeiten und Zeitungen / Zeitschriften verkaufen.
- Milchannahmestellen mit angegliedertem Verkaufsgeschäft
- Videotheken, die Bild- und Tonträger verleihen oder verkaufen.
Die gesetzlich geregelten Zeiten geben den Rahmen vor. Die Geschäfte sind nicht verpflichtet, diesen Rahmen auszuschöpfen.
Nicht gültig sind die Ladenöffnungsbestimmungen für Apotheken, Ausstellungen, Galerien und Veranstaltungen. Für Imbissstände und den Verkauf von Speisen und Getränken durch Hauslieferdienste gelten die Öffnungszeiten für Gastgewerbebetriebe.
Ladenöffnung im Tourismus
Die Geschäfte in den Tourismusorten des Berner Oberlands können an allen Tagen bis 22.30 Uhr offen sein. Die Tourismusorte sind aufgezählt in der
•Verordnung über Handel und Gewerbe (HGV)
Arbeitszeit
Das Arbeitsrecht beschränkt die zulässige •Arbeitszeit und legt Ruhezeiten fest, die zwischen den Arbeitstagen eingehalten werden müssen. Es schützt damit die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Übermüdung und Unfällen und ermöglicht es ihnen, am sozialen Leben teilzunehmen.
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Kontakt
beco Berner Wirtschaft
Arbeitsbedingungen
Laupenstrasse 22
3011 Bern
Tel. 031 633 58 10
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