Verkauf
Verkaufsgeschäfte müssen die Ladenöffnungszeiten einhalten, die im kantonalen Gesetz über Handel und Gewerbe festgelegt sind. Zudem regelt das eidgenössische Arbeitsgesetz die Arbeitsbedingungen. Beispielsweise ist für die Arbeit am Sonntag in den meisten Fällen eine Bewilligung nötig.
Normalarbeitsvertrag NAV
Für die Anstellung des Verkaufspersonals gilt seit dem 1. Januar 2007 ein •Normalarbeitsvertrag (NAV Detailhandel).
Arbeitszeit
Das Arbeitsrecht beschränkt die zulässige •Arbeitszeit und legt Ruhezeiten fest, die zwischen den Arbeitstagen eingehalten werden müssen. Es schützt damit die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Übermüdung und Unfällen und ermöglicht es ihnen, am sozialen Leben teilzunehmen.

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Arbeitsbedingungen
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