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Verkauf

Verkaufsgeschäfte müssen die Ladenöffnungszeiten einhalten, die im kantonalen Gesetz über Handel und Gewerbe festgelegt sind. Zudem regelt das eidgenössische Arbeitsgesetz die Arbeitsbedingungen. Beispielsweise ist für die Arbeit am Sonntag in den meisten Fällen eine Bewilligung nötig.

Normalarbeitsvertrag NAV

Für die Anstellung des Verkaufspersonals gilt seit dem 1. Januar 2007 ein Normalarbeitsvertrag (NAV Detailhandel).

Arbeitszeit

Das Arbeitsrecht beschränkt die zulässige Arbeitszeit und legt Ruhezeiten fest, die zwischen den Arbeitstagen eingehalten werden müssen. Es schützt damit die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Übermüdung und Unfällen und ermöglicht es ihnen, am sozialen Leben teilzunehmen.

Mehr zum Thema

Zwei Lebensmittelverkäuferinnen verkaufen frisches Gemüse.


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Kontakt

beco Berner Wirtschaft

Arbeitsbedingungen
Laupenstrasse 22
3011 Bern

Tel. 031 633 58 10
Fax 031 633 58 02
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