Tourismusförderungsabgabe

Tourismusorte profitieren vom Tourismus
Die kommunale Tourismusförderungs-abgabe (TFA) wurde mit der Totalrevision des kantonalen Steuergesetzes im Jahr 2001 ermöglicht. Wie für die Kurtaxe ist für die Einführung ein Gemeindereglement erforderlich. Abgabepflichtig sind Unternehmen und Selbständigerwerbende, die mit ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit einen hohen Nutzen aus dem Tourismus ziehen. Der Ertrag der Tourismusförderungsabgabe ist vor allem für die Marktbearbeitung zu verwenden. Die TFA eignet sich nur für Gemeinden mit einem hohen Anteil an touristischer Wertschöpfung. Bis Ende 2005 haben 25 Gemeinden die TFA eingeführt.
(Die Steuerbefreiung von Art. 83 StG gilt nicht für die TFA; Nutzen aus dem Tourismus)
(Die TFA ist eine Kostenanlastungssteuer; massgebend ist der durchschnittliche Nutzen, nicht der Nutzen des einzelnen Betriebs. Die Gemeinde darf die Abgabe nicht den individuellen Verhältnissen anpassen.)
Die Studie zeigt die Tourismusanteile am Umsatz der einzelnen Wirtschaftsanteile in den Tourismusgemeinden des Berner Oberland auf. Im Anhang ist die Übersicht nach Gemeinden zu finden:
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