Kanton Bern

Kanton Bern Startseite

Volkswirtschaftsdirektion Startseite


Navigation



Tourismusförderungsabgabe

Ein Auto fährt duch das schneebedeckte Grindelwald. Tourismusorte wie Grindelwald profitieren überdurchschnittlich vom Tourismus.

Tourismusorte profitieren vom Tourismus

Die kommunale Tourismusförderungs-abgabe (TFA) wurde mit der Totalrevision des kantonalen Steuergesetzes im Jahr 2001 ermöglicht. Wie für die Kurtaxe ist für die Einführung ein Gemeindereglement erforderlich. Abgabepflichtig sind Unternehmen und Selbständigerwerbende, die mit ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit einen hohen Nutzen aus dem Tourismus ziehen. Der Ertrag der Tourismusförderungsabgabe ist vor allem für die Marktbearbeitung zu verwenden. Die TFA eignet sich nur für Gemeinden mit einem hohen Anteil an touristischer Wertschöpfung. Bis Ende 2005 haben 25 Gemeinden die TFA eingeführt.

Musterreglement TFA (PDF, 33 KB, 3 Seiten)
Kommentar zum Musterreglement TFA (PDF, 61 KB, 8 Seiten)

(Die Steuerbefreiung von Art. 83 StG gilt nicht für die TFA; Nutzen aus dem Tourismus)

(Die TFA ist eine Kostenanlastungssteuer; massgebend ist der durchschnittliche Nutzen, nicht der Nutzen des einzelnen Betriebs. Die Gemeinde darf die Abgabe nicht den individuellen Verhältnissen anpassen.)

Die Studie zeigt die Tourismusanteile am Umsatz der einzelnen Wirtschaftsanteile in den Tourismusgemeinden des Berner Oberland auf. Im Anhang ist die Übersicht nach Gemeinden zu finden:

Studie (PDF, 3.3 MB, 85 Seiten)
Anhang (PDF, 3.8 MB, 58 Seiten)

Weitere Informationen

Kontakt

beco Berner Wirtschaft

Tourismus und Regionalentwicklung
Münsterplatz 3
3011 Bern

Tel. 031 633 40 77
Fax 031 633 40 88
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.vol.be.ch/de/index/wirtschaft/tourismus_regionalentwicklung/tourismusabgaben/tourismusfoerderungsabgabe_NEU