Kurtaxe

Die kommunale Kurtaxe stützt sich auf das kantonale Steuergesetz. Voraussetzung für die Einführung der Kurtaxe ist ein Gemeindereglement. Die Kurtaxe wird von den Gästen geschuldet und beträgt je nach Gemeinde bis zu 4 Franken je Übernachtung. Der Ertrag der Kurtaxe ist von den Gemeinden zur Finanzierung von touristischen Einrichtungen und Veranstaltungen im Interesse der Gäste zu verwenden. Für Ferienwohnungen kann die Kurtaxe als obligatorische Pauschale ausgestaltet werden. Deshalb haben wir das Musterreglement Ende 2007 angepasst.
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