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Tourismusabgaben

Wer als Gast im Kanton Bern übernachtet, zahlt eine Beherbergungsabgabe. Zusätzlich können die Gemeinden Kurtaxen und Tourismusförderungsabgaben erheben. Die Tourismusabgaben dienen dem Aufbau und Erhalt touristischer Angebote.

Beherbergungsabgabe

Die Beherbergungsabgabe beträgt einen Franken pro Übernachtung für alle Personen, die über 16 Jahre alt sind. Der Ertrag geht vollständig an die Tourismusdestinationen und wird vor allem für Marketingmassnahmen eingesetzt.

Abgabepflichtig sind Betriebe wie Hotels, Pensionen, Jugendherbergen, Gruppenunterkünfte, auch SAC-Hütten, Pfadfinderheime oder Naturfreundehäuser. Das gilt auch für Übernachtungen auf Campingplätzen, in Ferienwohnungen und Privatzimmern, Bed&Breakfast oder auf Bauernhöfen («Schlafen im Stroh»). 

Bezugsstellen sind die jeweiligen Destinationen.

Weitere Rahmenbedingungen zur Beherbergungsabgabe sind geregelt in:

Kurtaxe

Gemeinden mit einem hohen Tourismusanteil können eine Kurtaxe erheben. Sie verwenden den Ertrag der Kurtaxe zur Finanzierung von touristischen Einrichtungen und Veranstaltungen im Interesse der Gäste. Für Ferienwohnungen kann eine obligatorische Pauschale erhoben werden.

Voraussetzung für die Erhebung der Kurtaxe ist ein Gemeindereglement.

Tourismusförderungsabgabe

Gemeinden mit einer hohen touristischen Wertschöpfung können eine Tourismusförderungsabgabe erheben. Abgabepflichtig sind Unternehmen und Selbständigerwerbende, die mit ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit einen hohen Nutzen aus dem Tourismus ziehen. Der Ertrag wird vor allem für die Marktbearbeitung verwendet.

Voraussetzung für die Erhebung der Tourismusförderungsabgabe ist ein Gemeindereglement.

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