Private Arbeitsvermittlung

Das Bundesrecht schreibt für die private Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (Temporärarbeit und Leiharbeit) eine Bewilligung vor. Dazu gehören auch die Vermittlung von Musikern und Artisten sowie die Fotomodell- und Mannequinagenturen.
Das beco Berner Wirtschaft erteilt die Bewilligungen und beaufsichtigt die bewilligten Betriebe. Wenn Personen ins Ausland oder aus dem Ausland in die Schweiz vermittelt werden, ist eine zusätzliche Bewilligung des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO notwendig.
Ausländische Personen in der Schweiz dürfen von einem Personalverleih nur vermittelt werden, wenn sie bereits über eine Aufenthaltsbewilligung verfügen und zur Erwerbstätigkeit sowie zum Stellen- und Berufswechsel berechtigt sind.
Die Arbeits- und Verleihverträge müssen schriftlich abgeschlossen werden. Personalverleiher haben zudem für die Sicherung von Lohnansprüchen eine Kaution von mindestens 50´000 Franken zu leisten.
Checklisten und Formulare
Welche Voraussetzungen Betriebe, ihre Zweigniederlassungen und die verantwortlichen Personen erfüllen müssen, ersehen Sie aus der Checkliste des SECO:
Für jeden Betrieb und für jede verantwortliche Person müssen Gesuche eingereicht werden. Welche Dokumente beigelegt werden müssen, ist in der Checkliste aufgeführt:
Weitere Informationen
Kontakt
beco Berner Wirtschaft
Laupenstrasse 22
3011 Bern
Tel. 031 633 57 50
Fax 031 633 57 59
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular