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Bewilligung für Pfandverleih

Personen oder Firmen mit Sitz im Kanton Bern, die einen Pfandverleih anbieten, benötigen eine Bewilligung vom Amt für Wirtschaft (AWI). Bedingung ist, dass Sie im Handelsregister eingetragen sind und Gewähr für eine korrekte Ausübung des Gewerbes bieten können.

So gehen Sie vor

Schritt
1

Stellen Sie diese Unterlagen zusammen:

Schritt
2

Formulieren Sie schriftlich ein Gesuch und reichen Sie es zusammen mit den Unterlagen ein bei:

Amt für Wirtschaft
Marktaufsicht
Laupenstrasse 22
3008 Bern
E-Mail

Hinweis zur Pfandverwertung

Ein nicht eingelöstes Pfand muss der Pfandnehmer an einer öffentlichen Versteigerung amtlich verkaufen lassen.

Für Pfandgegenstände über 5000 Franken

Die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Kantons Bern erfolgt mindestens acht Tage vor der Versteigerung. Protokoll führt eine Notarin oder ein Notar. Ausrufer ist der örtlich zuständige Betreibungsweibel, die Betreibungsweibelin oder eine vom Regierungsstatthalteramt bezeichnete Person.

Für Pfandgegenstände unter 5000 Franken

Die öffentliche Bekanntmachung im Amtsanzeiger erfolgt mindestens acht Tage vor der Versteigerung unter Mitwirkung eines Betreibungsweibels, einer Betreibungsweibelin oder einer von der Gemeinde bezeichneten Person.

Rechtliche Grundlagen

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