Lärmschutz

Wo zerkleinert wird, entsteht Lärm.
Das beco ist für Fragen zu Lärm aus Industrie und Gewerbe zuständig. Unsere Fachleute beurteilen Baugesuche und Projekte, ob diese den Vorschriften entsprechen und ob sie umweltverträglich sind. Wir beraten Bewilligungsbehörden und die Baupolizei bei Konflikten und in schwierigen Fällen.
Wir beurteilen Lärm aus Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft, beispielsweise von:
- Produktions- und Prozessanlagen
- Güterumschlag, Arealverkehr
- Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
- Kühlaggregaten, Kompressoren und (Wärme-)Pumpen
- Kaminen und Notstromaggregaten
- Entsorgungs- und Förderanlagen
- Luft- und Standseilbahnen, Skiliften und Motorsportanlagen
- Baustellen (in Industrie- und Gewerbeanlagen)
- Erschütterungen, wenn sie von einem Industrie-/Gewerbebetrieb ausgehen.
Lärm hat viele Ursachen. Deshalb befassen sich verschiedene Stellen des Kantons mit Lärm. Das •Amt für Umweltkoordination und Energie (AUE) führt eine Übersicht zum Thema Lärm.
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Checkliste Industrie- und Gewerbelärm
•Checkliste Industrie- und Gewerbelärm (Datei herunterladen) (PDF, 2.9 MB, 31 Seiten) -
Einzelanlagen; Vorsorgewerte zur Schallpegelbegrenzung
•Einzelanlagen; Vorsorgewerte zur Schallpegelbegrenzung (Datei herunterladen) (PDF, 47 KB, 2 Seiten) -
Lärmschutz bei Windkraftanlagen WKA – Beurteilung nach Lärmschutz-Verordnung LSV
•Lärmschutz bei Windkraftanlagen WKA – Beurteilung nach Lärmschutz-Verordnung LSV (Datei herunterladen) (PDF, 22 KB, 2 Seiten) -
Baulärm-Richtlinie des BAFU
Link öffnet in einem neuen Fenster.•Baulärm-Richtlinie des BAFU (Link)
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