Wenn Sie für eine Bank oder andere Anbieter gewerbsmässig Konsumkredite vermitteln, benötigen Sie eine Bewilligung. Ebenfalls wenn Sie als Person oder Firma Kredite gewähren, die nicht der Bankengesetzgebung unterstehen.
So gehen Sie vor
Schritt1
Prüfen Sie, ob Sie die fachlichen Voraussetzungen erfüllen.
Für Kreditgeber ist Voraussetzung:
- kaufmännische Grundausbildung oder eine gleichwertige Ausbildung
- mindestens dreijährige Berufspraxis im Bereich Finanzdienstleistungen
Für Kreditvermittler ist eine mindestens dreijährige Berufspraxis im Bereich Finanzdienstleistungen oder in einem vergleichbaren Bereich Voraussetzung.
Schritt2
Füllen Sie das Gesuch aus:
Schritt3
Füllen Sie für jede zeichnungsberechtigte Person (inkl. Inhaber/-in der Firma) das im Gesuch integrierte Beiblatt «Verantwortliche Person» aus. Sie benötigen dazu folgende Beilagen, die nicht älter als drei Monate sind:
- Handlungsfähigkeitszeugnis ausgestellt von der Gemeindepolizeibehörde des Wohnorts
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung oder einer gleichgestellten Sicherheit (Deckungssumme CHF 10 000) einer Bank als Bürgschaft, Garantieerklärung oder Sperrkonto
- Auszug aus dem Strafregister
- Auszüge aus dem Betreibungsregister über die letzten drei Jahre
- Auszug aus dem Handelsregister (wenn eingetragen)
Schritt4
Reichen Sie das Gesuch und die Beilagen beim Amt für Wirtschaft (AWI) ein:
Amt für Wirtschaft
Marktaufsicht
Laupenstrasse 22
3008 Bern
Weitere Informationen
Zum Schutz der Konsumenten und Konsumentinnen ist der Höchstzinssatz auf zehn Prozent festgelegt. Kreditgebende Personen sind verpflichtet, bei ihrer Informationsstelle für Konsumkredit (IKO) zu überprüfen, ob die Klientinnen und Klienten kreditfähig sind.