Vermitteln von Konsumkrediten

Personen, die für eine Bank oder einen anderen Anbieter gewerbsmässig Konsumkredite vermitteln, benötigen eine Bewilligung des beco Berner Wirtschaft.
Den Gesuchsunterlagen sind ein Betreibungsregisterauszug der Wohngemeinde und ein Auszug aus dem Zentralstrafregister beizulegen.
Bewilligungspflichtig sind auch Personen und Firmen, die Kredite gewähren und nicht der Bankengesetzgebung unterstehen.
Zum Schutz der Konsumenten und Konsumentinnen ist der Höchstzinssatz auf 15 Prozent festgelegt. Kreditgebende Personen sind verpflichtet, bei ihrer Informationsstelle für Konsumkredit (IKO) zu überprüfen, ob die Klientinnen und Klienten kreditfähig sind.
Sie können die Daten, die über Sie gespeichert sind, bei der •Informationsstelle für Konsumkredit (IKO) einsehen.
Weitere Informationen
Kontakt
beco Berner Wirtschaft
Laupenstrasse 22
3011 Bern
Tel. 031 633 57 50
Fax 031 633 57 59
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular