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Industrie- & Gewerbebauten

Förderbänder transportieren Material

Förderbänder transportieren Material

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind für die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit in ihrem Betrieb verantwortlich. Sie ermitteln die in ihren Betrieben auftretenden Gefahren und treffen die erforderlichen Schutzmassnahmen nach anerkannten Regeln der Technik. Sie überprüfen ihre Schutzmassnahmen und Schutzeinrichtungen regelmässig und passen sie neuen Situationen an (Vollzug der ASA-Richtlinie).

Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz müssen bereits in der Konzeption eines Gebäudes oder einer Anlage berücksichtigt werden. Deshalb schreiben das eidgenössische und das kantonale Recht vor, dass für Neu- und Umbauten von Betrieben die Pläne vom beco genehmigt werden müssen. Die Genehmigung ist in der Regel Teil des Baubewilligungsverfahrens. Ist der Betrieb mit besonderen Gefahren für Mensch und Umwelt verbunden, ist zusätzlich eine Betriebsbewilligung erforderlich.

Hinweis

Informationen für Fachleute

Für die Verwirklichung eines Vorhabens sind sowohl für den Immissionsschutz als auch für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zahlreiche Vorschriften zu beachten. Für deren Einhaltung ist die Bauherrin oder der Bauherr verantwortlich.

Elektronische Meldung «Inbetriebnahme einer Anlage» (PDF, 438 KB, 1 Seite)

Immissionsschutz
Der Immissionsschutz im beco befasst sich mit dem Schutz vor Industrie- und Gewerbelärm, der Luftreinhaltung und der Vorsorge vor Störfällen:

  • Lärmschutz
  • Luftreinhaltung
  • Luftreinhaltung auf Baustellen
  • Störfallvorsorge

EKAS
Die Wegleitung der EKAS (Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit) zur Arbeitssicherheit ist ein umfassendes Nachschlagewerk für Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Es erläutert vor allem die Bestimmungen der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV). Daneben sind Erklärungen zu verwandten Themen wie Arbeitsgesetz, Elektrizitätsgesetz oder Sprengstoffgesetz zu finden:

Wegleitung durch die Arbeitssicherheit der EKAS

Bund
Der Bund hat Wegleitungen zu den arbeitsrechtlichen Vorschriften erarbeitet, die Gesetz und Verordnung ausführlich erläutern:

Arbeitsgesetz - Wegleitung zum Gesetz und zu den Verordnungen 1 und 2

Arbeitsgesetz - Wegleitung zu den Verordnungen 3 und 4

Suva
Die Suva (Schweizerische Unfallversicherungsanstalt) hat eine Suchseite eingerichtet, auf der zahlreiche Merkblätter und Informationsmittel direkt bestellt werden können:

Publikationen bei der Suva


Weitere Informationen

Kontakt

beco Berner Wirtschaft

Laupenstrasse 22
3011 Bern

Tel. 031 633 57 50
Fax 031 633 57 59
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

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