Grundstückerwerb durch Personen im Ausland

Das Bundesrecht beschränkt den Grund-stückerwerb durch Personen im Ausland.
Ferienwohnungen und Ferienhäuser können nicht in allen Gemeinden und nur mit einer Bewilligung des Regierungsstatthalteramts erworben werden. Diese setzt ein kantonales Kontingent voraus, das im Kanton Bern 140 Einheiten im Jahr beträgt. Die Gemeinde kann zusätzliche Regeln erlassen.
Hauptwohnungen können ohne Bewilligung gekauft werden, sofern die Person oder die Familie dort ihren rechtmässigen und tatsächlichen Wohnsitz hat.
Betriebsstätten können ebenfalls ohne Bewilligung gekauft werden. Als Betriebsstätten gelten Grundstücke, die für einen Handels- oder Fabrikationsbetrieb dienen oder für ein anderes, nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe bzw. für die Ausübung eines freien Berufs.
Trifft keiner der aufgezählten Fälle zu, ist ein Erwerb in der Regel nicht möglich.
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