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Industrie & Gewerbe

Nicht alle Erwerbstätigkeiten können ohne Bewilligung ausgeübt werden. Für welche Bewilligungen das beco zuständig ist, erfahren Sie auf unseren Seiten.

Weitere bewilligungspflichtige Tätigkeiten in anderer Zuständigkeit sind:

Industrie- und Gewerbebauten

Die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit für Mitarbeitende – aber auch für die Umwelt – muss gewährleistet sein. Das beco beurteilt deshalb Industrie- und  Gewerbebauten bereits in der Planungs- und Baubewilligungsphase.  Es prüft weiter, ob für die Störfallvorsorge und den Lärmschutz in Industrie und Gewerbe die richtigen Vorkehrungen getroffen worden sind.

Luftbild einer Industriezone.


Weitere Informationen

Kontakt

beco Berner Wirtschaft

Laupenstrasse 22
3011 Bern

Tel. 031 633 57 50
Fax 031 633 57 59
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.vol.be.ch/de/index/wirtschaft/industrie_gewerbe