Industrie & Gewerbe
Nicht alle Erwerbstätigkeiten können ohne Bewilligung ausgeübt werden. Für welche Bewilligungen das beco zuständig ist, erfahren Sie auf unseren Seiten.
Weitere bewilligungspflichtige Tätigkeiten in anderer Zuständigkeit sind:
- Gesundheitsberufe, Betreuung und Pflege; zuständig ist die
•Gesundheits- und Fürsorgedirektion. - Lotterien, Tombolas sowie Spielsalons und Spielautomaten; zuständig ist die •Polizei- und Militärdirektion
- Taxis benötigen eine Bewilligung der Gemeinde.
Industrie- und Gewerbebauten
Die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit für Mitarbeitende – aber auch für die Umwelt – muss gewährleistet sein. Das beco beurteilt deshalb •Industrie- und Gewerbebauten bereits in der Planungs- und Baubewilligungsphase. Es prüft weiter, ob für die •Störfallvorsorge und den •Lärmschutz in Industrie und Gewerbe die richtigen Vorkehrungen getroffen worden sind.

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beco Berner Wirtschaft
Laupenstrasse 22
3011 Bern
Tel. 031 633 57 50
Fax 031 633 57 59
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