Abgabe & Verkauf

Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren darf kein Alkohol ausgeschenkt oder verkauft werden. Für Spirituosen und Tabak ist die Altersgrenze 18 Jahre. Zu den Spirituosen gehören neben Schnaps und Aperitifs auch Mischgetränke und Alcopops (Wodka Orange, Bacardi Breezer usw.).
Das Service- und Verkaufspersonal ist verpflichtet, das Alter der Gäste bzw. der Kundinnen und Kunden zu überprüfen. Nötigenfalls verlangt es einen Ausweis (z.B. Identitätskarte, Halbtaxabo oder Führerausweis). Nicht akzeptiert werden Ausweise, die einfach abgeändert oder selber hergestellt werden können, wie Schülerausweise.
In Automaten darf Tabak nur verkauft werden, wenn mit Jetons oder Kartenleser das Alter überprüft wird. Alkohol darf in öffentlich zugänglichen Automaten nicht verkauft werden.
Alle Personen – ausgenommen Eltern – machen sich strafbar, wenn sie Kindern oder Jugendlichen Alkohol und Tabak weitergeben.
•Merkblatt zu Alkohol und Tabak (PDF, 31 KB, 2 Seiten)
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Tabak und Alkohol (PDF, 31 KB, 2 Seiten)
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Alkoholfreie Getraenke: Preisvergleich (PDF, 29 KB, 1 Seite)
Hinweis
Hinweisschilder mit der Altersangabe können Sie bestellen für Verkauf und Abgabe von
Alkohol: Link öffnet in einem neuen Fenster.Hinweisschilder online bestellen
Tabak: beco Berner Wirtschaft (031 633 57 75 oder marco.tullio@vol.be.ch)
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