Öffentliche Feste & Veranstaltungen

Organisieren Sie ein öffentliches Fest oder eine Veranstaltung?
Dafür benötigen Sie eine Bewilligung des Regierungsstatthalteramts. Von Ihnen werden unter anderem je ein Konzept für die Hygiene und für den Jugendschutz verlangt. Ein gastgewerblicher Fähigkeitsausweis ist dagegen nicht erforderlich.
Jugendschutz gewährleisten
Als Veranstalterin oder Veranstalter fördern Sie mit dem Jugendschutz wesentlich die Gesundheit der jugendlichen Kundschaft. Deshalb ist dem Bewilligungsgesuch ein Jugendschutzkonzept beizulegen. Darin zeigen Sie als Veranstalterin oder Veranstalter, wie Sie die Vorschriften zum Jugendschutz einhalten. Unter den folgenden Links finden Sie Unterstützung für Ihr Konzept:
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Merkblatt «Tabak und Alkohol» (PDF, 32 KB, 2 Seiten)Merkblatt «Alkoholfreie Getränke: Preisvergleich» (PDF, 24 KB, 1 Seite)
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