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Öffentliche Feste & Veranstaltungen

Viele Menschen an einem Konzert.

Organisieren Sie ein öffentliches Fest oder eine Veranstaltung?

Dafür benötigen Sie eine Bewilligung des Regierungsstatthalteramts. Von Ihnen werden unter anderem je ein Konzept für die Hygiene und für den Jugendschutz verlangt. Ein gastgewerblicher Fähigkeitsausweis ist dagegen nicht erforderlich.

Jugendschutz gewährleisten

Als Veranstalterin oder Veranstalter fördern Sie mit dem Jugendschutz wesentlich die Gesundheit der jugendlichen Kundschaft. Deshalb ist dem Bewilligungsgesuch ein Jugendschutzkonzept beizulegen. Darin zeigen Sie als Veranstalterin oder Veranstalter, wie Sie die Vorschriften zum Jugendschutz einhalten. Unter den folgenden Links finden Sie Unterstützung für Ihr Konzept:


Weitere Informationen

Kontakt

beco Berner Wirtschaft

Arbeitsbedingungen
Laupenstrasse 22
3011 Bern

Tel. 031 633 58 10
Fax 031 633 58 02
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.vol.be.ch/de/index/wirtschaft/alkohol_tabak/oeffentliche_festeveranstaltungen