Handel mit Alkohol

Für den Handel mit alkoholischen Getränken (Ausnahme: Wein) benötigen Sie eine Bewilligung des Regierungsstatthalteramts.
Für den Handel mit alkoholischen Getränken werden Bewilligungen nur erteilt an:
- Lebensmittelgeschäfte
- Getränkefachgeschäfte oder -produktionsbetriebe
- Hausliefer- und Partydienste
- Drogerien und Apotheken
•Formular «Betriebsbewilligung Handel mit alkoholischen Getränken»
Handel mit Wein ist ab einem gewissen Umfang der eidgenössischen Weinhandelskommission zu melden. Der Grosshandel mit Spirituosen erfordert eine Bewilligung der eidgenössischen Alkoholverwaltung.
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