Kanton Bern

Kanton Bern Startseite

Volkswirtschaftsdirektion Startseite


Navigation



Handel mit Alkohol

Weinabteilung in einem Supermarkt.

Für den Handel mit alkoholischen Getränken (Ausnahme: Wein) benötigen Sie eine Bewilligung des Regierungsstatthalteramts.

Für den Handel mit alkoholischen Getränken werden Bewilligungen nur erteilt an:

  • Lebensmittelgeschäfte
  • Getränkefachgeschäfte oder -produktionsbetriebe
  • Hausliefer- und Partydienste
  • Drogerien und Apotheken

Formular «Betriebsbewilligung Handel mit alkoholischen Getränken»

Handel mit Wein ist ab einem gewissen Umfang der eidgenössischen Weinhandelskommission zu melden. Der Grosshandel mit Spirituosen erfordert eine Bewilligung der eidgenössischen Alkoholverwaltung.

Der Bund (EAV) zum Handel mit Alkohol


Weitere Informationen

Kontakt

beco Berner Wirtschaft

Arbeitsbedingungen
Laupenstrasse 22
3011 Bern

Tel. 031 633 58 10
Fax 031 633 58 02
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.vol.be.ch/de/index/wirtschaft/alkohol_tabak/handel_alkohol