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Gastgewerbe

Gedeck auf Tisch

Wollen Sie ein Restaurant, eine Bar oder ein Hotel übernehmen?

Für das Führen eines Gastgewerbebetriebs benötigen Sie eine Betriebsbewilligung. Dafür stellen Sie ein Gesuch beim Regierungsstatthalter.

Das Gastgewerbegesetz umschreibt die gastgewerblichen Tätigkeiten als Beherbergen von Gästen, Abgabe von Speisen oder Getränken zum Konsum an Ort und Stelle oder das Vermieten von Räumen für Anlässe.


Weitere Informationen

Kontakt

beco Berner Wirtschaft

Arbeitsbedingungen
Laupenstrasse 22
3011 Bern

Tel. 031 633 58 10
Fax 031 633 58 02
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.vol.be.ch/de/index/wirtschaft/alkohol_tabak/gastgewerbe