Gastgewerbe

Wollen Sie ein Restaurant, eine Bar oder ein Hotel übernehmen?
Für das Führen eines Gastgewerbebetriebs benötigen Sie eine Betriebsbewilligung. Dafür stellen Sie ein Gesuch beim Regierungsstatthalter.
Das Gastgewerbegesetz umschreibt die gastgewerblichen Tätigkeiten als Beherbergen von Gästen, Abgabe von Speisen oder Getränken zum Konsum an Ort und Stelle oder das Vermieten von Räumen für Anlässe.
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