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Holzanzeichnung & Holzschlagbewilligung

Auf Anfrage zeichnet der Revierförster in Ihrem Wald Holz an und erteilt die Holzschlagbewilligung.

Bei der Holzanzeichnung werden die zu nutzenden Bäume bestimmt. Diese geschieht immer unter Berücksichtigung der jeweiligen Funktion, die der Wald erfüllt.

Die Holzanzeichnung ist Bestandteil der Beratung durch den kantonalen Forstdienst. Sie erfolgt durch den zuständigen Revierförster und ist kostenlos. Mit der Holzanzeichnung und der waldbaulichen Beratung bezweckt das Amt für Wald eine naturnahe und nachhaltige Pflege des Waldes.

Im Anschluss an die Holzanzeichnung erteilt der zuständige Revierförster der Waldeigentümerin oder dem Waldeigentümer die Holzschlag-bewilligung. Diese ist erforderlich für kommerzielle Holzschläge und den eigenen holzverarbeitenden Betrieb.

Holzschläge für den Eigenbedarf (ausser auf Wytweiden) benötigen keine Holzschlagbewilligung. Vorbehalten bleiben dabei anderslautende, besondere Bewirtschaftungsvorschriften des Regionalen Waldplanes.

Informationen zu den rechtlichen Grundlagen von Holzanzeichnung und Holzschlagbewilligung finden Sie unter

Formulare / Bewilligungen - Holzschlagbewilligung.

Hinweis

Möchten Sie in Ihrem Wald Holz nutzen?

Den zuständigen Revierförster für Ihre Gemeinde finden Sie mit der

Förstersuche.


Weitere Informationen

Kontakt

Amt für Wald KAWA

Laupenstrasse 22
3011 Bern

Tel. 031 633 50 20
Fax 031 633 50 18
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.vol.be.ch/de/index/wald/wald/waldbewirtschaftung/holzanzeichnung