Holzanzeichnung & Holzschlagbewilligung
Auf Anfrage zeichnet der Revierförster in Ihrem Wald Holz an und erteilt die Holzschlagbewilligung.
Bei der Holzanzeichnung werden die zu nutzenden Bäume bestimmt. Diese geschieht immer unter Berücksichtigung der jeweiligen •Funktion, die der Wald erfüllt.

Die Holzanzeichnung ist Bestandteil der •Beratung durch den kantonalen Forstdienst. Sie erfolgt durch den zuständigen Revierförster und ist kostenlos. Mit der Holzanzeichnung und der waldbaulichen Beratung bezweckt das Amt für Wald eine naturnahe und nachhaltige Pflege des Waldes.
Im Anschluss an die Holzanzeichnung erteilt der zuständige Revierförster der Waldeigentümerin oder dem Waldeigentümer die Holzschlag-bewilligung. Diese ist erforderlich für kommerzielle Holzschläge und den eigenen holzverarbeitenden Betrieb.
Holzschläge für den Eigenbedarf (ausser auf Wytweiden) benötigen keine Holzschlagbewilligung. Vorbehalten bleiben dabei anderslautende, besondere Bewirtschaftungsvorschriften des Regionalen Waldplanes.
Informationen zu den rechtlichen Grundlagen von Holzanzeichnung und Holzschlagbewilligung finden Sie unter
Hinweis
Möchten Sie in Ihrem Wald Holz nutzen?
Den zuständigen Revierförster für Ihre Gemeinde finden Sie mit der
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Laupenstrasse 22
3011 Bern
Tel. 031 633 50 20
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