Regionale Waldplanung
Der Regionale Waldplan (RWP) ist das Kernstück der forstlichen Planung und dient der Koordination der öffentlichen Interessen am Wald.
Gestützt auf die •Waldgesetzgebung ist der Regionale Waldplan behördenverbindlich und liefert Vorgaben für sämtliche waldbezogenen Tätigkeiten und Entscheide. Dadurch erhalten die Waldeigentümer klare Rahmenbedingungen und eine eindeutige Abgrenzung ihres Handlungsspielraums.
Ein Regionaler Waldplan enthält mindestens
- die geltenden Rahmenbedingungen,
- Aussagen zu den •Waldfunktionen,
- allgemeingültige Grundsätze und Ziele für die Waldbewirtschaftung,
- spezielle Ziele und Massnahmen für bestimmte Objekte oder Konflikte,
- ein Konzept für die Nachhaltigkeitskontrolle.
Der Regionale Waldplan wird durch die zuständige •Waldabteilung erarbeitet und vollzogen:
- In einem •Mitwirkungsverfahren können Waldeigentümer und besonders interessierte Kreise ihre Anliegen frühzeitig einbringen. Der Entwurf wird anschliessend öffentlich aufgelegt. Die Genehmigung erfolgt allerdings durch den Regierungsrat.
- Umgesetzt werden die Regionalen Waldpläne über die •Beratung und den Abschluss von Verträgen mit den Waldeigentümern. Wo rechtliche Grundlagen bestehen, kann dies ausnahmsweise über eine Verfügung geschehen.
Ein Regionaler Waldplan ist 15 Jahre lang gültig.

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