Waldstrassen
Begriff Waldstrasse
Eine Waldstrasse ist eine künstlich geschaffene, befestigte und auf Dauer angelegte Strasse, die mit Motorfahrzeugen bei jeder Witterung befahren werden kann. Maschinenwege, Rückegassen, Erdwege und Trampelpfade gelten nicht als Waldstrassen.
Befahren von Waldstrassen

Das Fahrverbot auf Waldstrassen gilt auch ohne Signalisation.
Der Bund verbietet das Befahren von Wald und Waldstrassen mit Motorfahrzeugen.
Dieses Verbot gilt auch ohne entsprechende Signalisation.
Informationen über mögliche Ausnahmen vom generellen Fahrverbot finden Sie auf der Seite •Befahren von Waldstrassen.
Waldstrassenplan
Die Waldabteilung bezeichnet auf einem Plan (Waldstrassenplan) die Strassen und Strassenabschnitte, die als Waldstrassen gelten. Im Waldstrassenplan sind auch die Ausnahmen verbindlich geregelt. Der Waldstrassenplan wird öffentlich aufgelegt, die Einsprachefrist beträgt 30 Tage. Die Genehmigung eines Waldstrassenplans erfolgt nach Behandlung allfälliger Einsprachen durch das Amt für Wald.
Reiten und Radfahren
Reiten und Radfahren abseits von genügend festen Wegen ist verboten, da Wurzeln verletzt und der Boden verdichtet werden kann. Dadurch wird unter anderem der Baumbestand geschädigt und das Ansamen von jungen Bäumen verhindert. Auf Waldstrassen und befestigten Wegen sind diese Sportarten weniger problematisch.
Ansprechpartner
Die •Waldabteilung Ihrer Region erarbeitet Waldstrassenpläne und bezeichnet spezielle Pisten zum Reiten und Radfahren.
Rechtliche Grundlagen
Link öffnet in einem neuen Fenster.•WaG Art. 14, 15
Bundesgesetz vom 4. Oktober 1991 über den Wald (SR 921.0)
Link öffnet in einem neuen Fenster.•WaV Art. 13
Verordnung vom 30. November 1992 über den Wald (SR 921.01)
•KWaG Art. 22 - 24
Kantonales Waldgesetz vom 5. Mai 1997 (BSG 921.11)
•KWaV Art. 31 - 33
Kantonale Waldverordnung vom 29. Oktober 1997 (BSG 921.111)
Haben Sie keine Informationen zu Ihrem Anliegen gefunden oder benötigen Sie eine zusätzliche Auskunft ?
Dann wenden Sie sich an die •Waldabteilung Ihrer Region.
Weitere Informationen
Kontakt
Amt für Wald KAWA
Laupenstrasse 22
3011 Bern
Tel. 031 633 50 20
Fax 031 633 50 18
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular