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Bekämpfung der Borkenkäfer

Waldbeobachtung

Mit einer zielgerichteten Waldbeobachtung kann die Bekämpfung des Borkenkäfers  wesentlich erleichtert werden. Es wird erwartet, dass die Waldbesitzer ihre Waldungen periodisch selber und unentgeltlich beobachten und einen Befall dem regionalen Revierförster melden.

Frisches Bohrmehl auf einer gefällten Fichte - Foto: Waldschutz Schweiz, WSL

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In heiklen Situationen ist eine intensive Überwachung in den gefährdeteren Gebieten erforderlich. Diese Überwachung wird durch die
zuständige Waldabteilung angeordnet.

Ein frühes Erkennen der befallenen Bäume ergibt grosse Vorteile:

Mehr Zeit für die Bekämpfung und verschiedene Möglichkeiten zur Bekämpfung

Bekämpfungsmassnahmen im frühen Entwicklungsstadium

(Puppen und Larven sind weiss)

Sofortiges Fällen der befallenen Bäume. Danach stehen verschiedene Möglichkeiten der Käferbekämpfung zur Verfügung:

  • Entrinden der Bäume mittels Entrindungsgerät (Eder) oder Schäleisen im Bestand. Die Rinde kann ohne jede weitere Massnahme liegengelassen werden.
  • Holz rücken und sofortige Abfuhr, zum Beispiel in eine Sägerei. Dort muss das befallene Holz unverzüglich entrindet werden.
  • Hacken für Energieholzgewinnung (vor allem bei verpuppten Weisstannenborkenkäfern und bei Giebelstücken).
  • Holz rücken und fristgerechte, maschinelle Entrindung mittels mobiler Entrindungsmaschine (Lochrotor).
Larven und Frassgänge des Borkenkäfers - Foto: Waldschutz Schweiz, WSL

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Voraussetzungen sind grosse, gut vorbereitete Holzpolter (min. Tagesleistung: 300 – 500 m3) und grosszügige Platzverhältnisse.

Die Bekämpfung des Käferbefalls muss möglichst schnell erfolgen; innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Entdeckung des Befalls sollten alle nötigen Massnahmen abgeschlossen sein (Holz ist entrindet oder aus dem Wald abgeführt).

Bekämpfungsmassnahmen im fortgeschrittenen Entwicklungsstadium

(Käfer sind braun und bereits ausgewachsen)

Sofortiges Fällen der befallenen Bäume. Danach steht nur noch eine Möglichkeit der Käferbekämpfung zur Verfügung:

  • Entrinden der Bäume mittels Entrindungsgerät (Eder) im Bestand. Da die Rinde in kleine Teile gehäckselt und die Käfer zerquetscht werden, können diese ohne weitere Massnahme liegen gelassen werden.

Die Bekämpfung muss innerhalb weniger Tage nach der Entdeckung des Käferbefalls erfolgen und alle Massnahmen abgeschlossen sein (in der Regel alles Holz komplett entrindet).

 

Bereits vom Käfer verlassene Bäume können stehen gelassen werden.

  

Weitere Informationen entnehmen Sie dem Kreisschreiben KAWA 

KS 6.4/1 - Verhütung und Behebung von Waldschäden (PDF, 127 KB)

Hinweis

Den zuständigen Förster für Ihre Gemeinde finden Sie mit der

Förstersuche.


Weitere Informationen

Kontakt

Amt für Wald KAWA

Laupenstrasse 22
3011 Bern

Tel. 031 633 50 20
Fax 031 633 50 18
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

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