Bekämpfung der Borkenkäfer
Waldbeobachtung
Mit einer zielgerichteten Waldbeobachtung kann die Bekämpfung des Borkenkäfers wesentlich erleichtert werden. Es wird erwartet, dass die Waldbesitzer ihre Waldungen periodisch selber und unentgeltlich beobachten und einen Befall dem regionalen Revierförster melden.

Bild vergrössern (Öffnet ein neues Fenster) Frisches Bohrmehl auf einer gefällten Fichte - Foto: Waldschutz Schweiz, WSL
In heiklen Situationen ist eine intensive Überwachung in den gefährdeteren Gebieten erforderlich. Diese Überwachung wird durch die
•zuständige Waldabteilung angeordnet.
Ein frühes Erkennen der befallenen Bäume ergibt grosse Vorteile:
Mehr Zeit für die Bekämpfung und verschiedene Möglichkeiten zur Bekämpfung
Bekämpfungsmassnahmen im frühen Entwicklungsstadium
(Puppen und Larven sind weiss)
Sofortiges Fällen der befallenen Bäume. Danach stehen verschiedene Möglichkeiten der Käferbekämpfung zur Verfügung:
- Entrinden der Bäume mittels Entrindungsgerät (Eder) oder Schäleisen im Bestand. Die Rinde kann ohne jede weitere Massnahme liegengelassen werden.
- Holz rücken und sofortige Abfuhr, zum Beispiel in eine Sägerei. Dort muss das befallene Holz unverzüglich entrindet werden.
- Hacken für Energieholzgewinnung (vor allem bei verpuppten Weisstannenborkenkäfern und bei Giebelstücken).
- Holz rücken und fristgerechte, maschinelle Entrindung mittels mobiler Entrindungsmaschine (Lochrotor).

Bild vergrössern (Öffnet ein neues Fenster) Larven und Frassgänge des Borkenkäfers - Foto: Waldschutz Schweiz, WSL
Voraussetzungen sind grosse, gut vorbereitete Holzpolter (min. Tagesleistung: 300 – 500 m3) und grosszügige Platzverhältnisse.
Die Bekämpfung des Käferbefalls muss möglichst schnell erfolgen; innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Entdeckung des Befalls sollten alle nötigen Massnahmen abgeschlossen sein (Holz ist entrindet oder aus dem Wald abgeführt).
Bekämpfungsmassnahmen im fortgeschrittenen Entwicklungsstadium
(Käfer sind braun und bereits ausgewachsen)
Sofortiges Fällen der befallenen Bäume. Danach steht nur noch eine Möglichkeit der Käferbekämpfung zur Verfügung:
- Entrinden der Bäume mittels Entrindungsgerät (Eder) im Bestand. Da die Rinde in kleine Teile gehäckselt und die Käfer zerquetscht werden, können diese ohne weitere Massnahme liegen gelassen werden.
Die Bekämpfung muss innerhalb weniger Tage nach der Entdeckung des Käferbefalls erfolgen und alle Massnahmen abgeschlossen sein (in der Regel alles Holz komplett entrindet).
Bereits vom Käfer verlassene Bäume können stehen gelassen werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Kreisschreiben KAWA
•KS 6.4/1 - Verhütung und Behebung von Waldschäden (PDF, 127 KB)
Hinweis
Den zuständigen Förster für Ihre Gemeinde finden Sie mit der
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Amt für Wald KAWA
Laupenstrasse 22
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Tel. 031 633 50 20
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