Waldschutz
Waldschutz ist die Verhütung und Behebung von Schäden an Wald und Bäumen.

Um Waldschäden zu vermeiden, können vorbeugende Massnahmen ergriffen werden. Diese Verhütung liegt in der Verantwortung der Waldbesitzenden. Der Revierförster unterstützt die Waldbesitzenden, indem er Grundlagen zur Früherkennung und Meldung von Waldschäden bereitstellt.
Die Behebung umfasst alle nötigen Massnahmen zur Entfernung von Bäumen, welche eine Gefahr für den restlichen Wald oder den Menschen darstellen. Vom Kanton angeordnete Massnahmen werden den Waldbesitzenden entschädigt.
Erfahren Sie mehr zum Waldschutz im Berner Wald:
•Borkenkäfer
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