Förderung der Walderschliessung
Die Förderung der Walderschliessung beabsichtigt eine Erleichterung der Bewirtschaftung des Waldes.
Massnahmen & Beiträge
Kanton und Bund unterstützen die Verbesserung der Walderschliessung mit Beiträgen. Die Gewährung von Beiträgen ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
| Fördermassnahmen | Beiträge * im Schutzwald |
Beiträge * im übrigen Wald |
|---|---|---|
Wiederherstellung von Walderschliessungen nach Naturereignissen (KAWA KS Nr. 3.8/6) |
70% |
70% |
Periodischer Unterhalt von Waldstrassen im Schutzwald (KAWA KS Nr. 3.8/7) |
50% |
keine Beiträge |
Aus- und Neubau von Walderschliessungen |
70% |
50% |
* Beiträge in Prozent der beitragsberechtigten Kosten; Details siehe entsprechende Kreisschreiben KAWA
Zuständigkeiten
Allgemeine Informationen zu den Fördermassnahmen erteilen der •Revierförster und die Waldabteilung.
Gesuche für Beiträge an Walderschliessungen sind bei der •zuständigen Waldabteilung einzureichen.
Weitere Informationen entnehmen Sie den Kreisschreiben KAWA
•KS 3.8/6 - Wiederherstellung von Walderschliessungen nach Naturereignissen (PDF, 67 KB, 9 Seiten)
•KS 3.8/7 - Periodischer Unterhalt von Waldstrassen im Schutzwald (PDF, 78 KB, 10 Seiten)

Ausbau, Wiederherstellung nach Naturereignissen und Neubau von Waldstrassen (von l. nach r.)
Weitere Informationen
Kontakt
Amt für Wald KAWA
Laupenstrasse 22
3011 Bern
Tel. 031 633 50 20
Fax 031 633 50 18
Kontakt per E-Mail
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