Förderung der Walderschliessung
Die Walderschliessung umfasst den Bau und die Instandstellung von Waldstrassen. Kanton und Bund unterstützen die Walderschliessung mit Beiträgen und fördern so eine nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes.
Massnahmen & Beiträge

Kanton und Bund unterstützen den Bau und die Instandstellung von Waldstrassen mit Beiträgen. Die Gewährung und die Höhe der Beiträge richtet sich nach Art der Massnahmen und den jeweiligen •Waldfunktionen.
Bei den Massnahmen wird unterschieden zwischen einem Neubau, Ausbau, Unterhalt oder der Wiederherstellung von Waldstrassen nach Unwetterereignissen.
Detaillierte Infos zu den Massnahmen und Beiträgen finden Sie in den Kreisschreiben.
Zuständigkeiten
Allgemeine Informationen zu den Fördermassnahmen erteilen der •Revierförster und die Waldabteilung.
Gesuche für Beiträge an Walderschliessungen sind bei der zuständigen •Waldabteilung einzureichen.
Weitere Informationen entnehmen Sie den Kreisschreiben KAWA
•KS 3.8/6 - Wiederherstellung von Walderschliessungen nach Naturereignissen (PDF, 67 KB, 9 Seiten)
•KS 3.8/7 - Periodischer Unterhalt von Waldstrassen im Schutzwald (PDF, 78 KB, 10 Seiten)
Weitere Informationen
Kontakt
Amt für Wald KAWA
Laupenstrasse 22
3011 Bern
Tel. 031 633 50 20
Fax 031 633 50 18
Kontakt per E-Mail
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