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Förderung der Walderschliessung

Die Förderung der Walderschliessung beabsichtigt eine Erleichterung der Bewirtschaftung des Waldes.

Massnahmen & Beiträge

Kanton und Bund unterstützen die Verbesserung der Walderschliessung mit Beiträgen. Die Gewährung von Beiträgen ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.

Fördermassnahmen Beiträge *
im Schutzwald
Beiträge *
im übrigen Wald

Wiederherstellung von Walderschliessungen nach Naturereignissen (KAWA KS Nr. 3.8/6)

70%

70%

Periodischer Unterhalt von Waldstrassen im Schutzwald (KAWA KS Nr. 3.8/7)

50%

keine Beiträge

Aus- und Neubau von Walderschliessungen
(KAWA KS Nr. 3.8/8)

70%

50%

* Beiträge in Prozent der beitragsberechtigten Kosten; Details siehe entsprechende Kreisschreiben KAWA

 

 

Zuständigkeiten

Allgemeine Informationen zu den Fördermassnahmen erteilen der Revierförster und die Waldabteilung.

Gesuche für Beiträge an Walderschliessungen sind bei der zuständigen Waldabteilung einzureichen.

  

Weitere Informationen entnehmen Sie den Kreisschreiben KAWA

KS 3.8/6 - Wiederherstellung von Walderschliessungen nach Naturereignissen (PDF, 67 KB, 9 Seiten)

KS 3.8/7 - Periodischer Unterhalt von Waldstrassen im Schutzwald (PDF, 78 KB, 10 Seiten)

Dreifachbild mit einer Blocksteinmauer, einer Begehung eines abgerutschten Waldweges sowie einer neu gebauten Waldstrasse

Ausbau, Wiederherstellung nach Naturereignissen und Neubau von Waldstrassen (von l. nach r.)


Weitere Informationen

Kontakt

Amt für Wald KAWA

Laupenstrasse 22
3011 Bern

Tel. 031 633 50 20
Fax 031 633 50 18
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.vol.be.ch/de/index/wald/wald/foerdermassnahmen/walderschliessung