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Förderung der Walderschliessung

Die Walderschliessung umfasst den Bau und die Instandstellung von Waldstrassen. Kanton und Bund unterstützen die Walderschliessung mit Beiträgen und fördern so eine nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes.

Massnahmen & Beiträge

Kanton und Bund unterstützen den Bau und die Instandstellung von Waldstrassen mit Beiträgen. Die Gewährung und die Höhe der Beiträge richtet sich nach Art der Massnahmen und den jeweiligen Waldfunktionen.

Bei den Massnahmen wird unterschieden zwischen einem Neubau, Ausbau, Unterhalt oder der Wiederherstellung von Waldstrassen nach Unwetterereignissen.

Detaillierte Infos zu den Massnahmen und Beiträgen finden Sie in den Kreisschreiben.

Zuständigkeiten

Allgemeine Informationen zu den Fördermassnahmen erteilen der Revierförster und die Waldabteilung.

Gesuche für Beiträge an Walderschliessungen sind bei der zuständigen Waldabteilung einzureichen.

  

Weitere Informationen entnehmen Sie den Kreisschreiben KAWA

KS 3.8/6 - Wiederherstellung von Walderschliessungen nach Naturereignissen (PDF, 67 KB, 9 Seiten)

KS 3.8/7 - Periodischer Unterhalt von Waldstrassen im Schutzwald (PDF, 78 KB, 10 Seiten)


Weitere Informationen

Kontakt

Amt für Wald KAWA

Laupenstrasse 22
3011 Bern

Tel. 031 633 50 20
Fax 031 633 50 18
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.vol.be.ch/de/index/wald/wald/foerdermassnahmen/walderschliessung