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Förderung des Seilkraneinsatzes

Die Förderung des Seilkraneinsatzes beabsichtigt eine ökologisch wertvolle Holzerntemethode zu unterstützen und so Walderschliessungen zu fördern. Als übergeordnetes Ziel soll damit die Waldpflege in wichtigen Schutz- und Nutzwäldern gefördert werden. 

Massnahmen & Beiträge

Der Kanton unterstützt die Holzernte mit dem Seilkran mit wirkungsorientierten Beiträgen. Um Beiträge zu erhalten, müssen die Massnahmen dem Grundsatz des nachhaltigen Waldbaus entsprechen und im Schutzwald zusätzlich die Vorgaben von Nachhaltigkeit und Erfolgskontrolle im Schutzwald (NaiS) erfüllt werden.

Zuständigkeiten

Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer können sich für eine Förderung von Holzschlägen mit Seilkraneinsatz an den zuständigen Revierförster wenden.

Die zuständige Waldabteilung prüft die Voraussetzungen, legt die Bedingungen fest und spricht allfällige Beiträge.

Weitere Informationen entnehmen Sie dem Kreisschreiben KAWA

KS 3.8/1 - Förderung des Seilkraneinsatzes (PDF, 169 KB, 5 Seiten).


Weitere Informationen

Kontakt

Amt für Wald KAWA

Laupenstrasse 22
3011 Bern

Tel. 031 633 50 20
Fax 031 633 50 18
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.vol.be.ch/de/index/wald/wald/foerdermassnahmen/seilkran