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Förderung der Jungwaldpflege

Die Förderung der Jungwaldpflege hat zum Ziel, stabile, vitale und mit standortgerechten Baumarten bestockte Wälder zu schaffen. Diese Wälder sollen dadurch langfristig ihre Funktionen erfüllen können.

Massnahmen & Beiträge

Der Kanton unterstützt die Jungwaldpflege mit Beiträgen. Diese Beiträge sind abhängig von den berücksichtigten Grundsätzen und Massnahmen.

Grundsätze

  • Pflegen nach den Grundsätzen des naturnahen Waldbaus
  • Begünstigen der natürlichen Verjüngung im Wald
  • Erziehung zu einer ausgewogenen Altersstruktur
  • Fördern der natürlichen Artenzusammensetzung und -vielfalt mit standortgerechten Baumarten
  • Schonen der Vegetation, des Bodens und schützenswerter Biotope

Massnahmen

  • Anwuchs austrichtern (Nachwachsende Jungbäume von anderen Pflanzen befreien)
  • Jungwuchs- und Dickungspflege (Eingriffe in die Zusammensetzung des Jungwaldes)
  • Pflege stufiger Bestände (Erhaltung der Struktur des Waldes)

Zuständigkeiten

Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer können sich für eine Förderung der Jungwaldpflege an den zuständigen Revierförster wenden.

Gesuche für Beiträge sind bei der Waldabteilung einzureichen.

 

Weitere Informationen entnehmen Sie dem Kreisschreiben KAWA

KS 6.1/6 - Jungwaldpflege im Standortschutzwald und übrigen Wald (PDF, 58 KB, 6 Seiten).


Weitere Informationen

Kontakt

Amt für Wald KAWA

Laupenstrasse 22
3011 Bern

Tel. 031 633 50 20
Fax 031 633 50 18
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.vol.be.ch/de/index/wald/wald/foerdermassnahmen/jungwaldpflege