Speisereste: Verfüttern verboten ab 1.7.2011
Küchen- und Speiseabfällen aus Verpflegungsbetrieben wie Gaststätten, Spital-, Heim- oder Kasernenküchen wurden bis anhin oft an Schweine verfüttert.
Wiederholt hat die unkorrekte Verfütterung von Speiseresten, insbesondere deren ungenügende Sterilisation, zu Ausbrüchen hochansteckender Tierseuchen wie Schweinepest oder Maul- und Klauenseuche geführt. In Folge des letzten grossen Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche 2001 in Grossbritannien hat die Europäische Union das Verfüttern von Küchen- und Speiseabfällen ab 2002 generell verboten.
Die Schweiz hat in den bilateralen Verträgen mit der EU vereinbart, Tierseuchen im Grundsatz genau so •vorzubeugen und zu •bekämpfen wie die EU-Mitgliedstaaten. Mit dem Abbau der grenztierärztlichen Kontrollen und der Vereinfachung beim grenzüberschreitenden Handel von Tieren und tierischen Proudukten mit den EU-Ländern hat die Schweiz ein wesentliches Ziel des bilateralen Landwirtschaftsabkommens erreicht.
Die Schweiz konnte eine lange Übergangsfrist aushandeln. Doch ab dem 1. Juli 2011 wird das Verfüttern von Speiseresten auch in der Schweiz definitiv verboten sein. Ende 2006 ist die Übergangsfrist der beiden letzten EU-Staaten Deutschland und Österreich abgelaufen.
Über die neuen Bestimungen und mögliche Entsorgungswege von Speiseresten aus gewerblichen Betrieben informiert ein •Flyer (PDF, 214 KB, 2 Seiten).
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