Kontrolle Entsorgung Tierischer Nebenprodukte
Von tierischen Kadavern und Abfällen kann eine erhebliche Gefahr für Mensch, Tier und Umwelt ausgehen. Durch nicht korrekte Entsorgung können gefährliche Krankheitserreger verschleppt werden. Die Entsorgung ist umfassend in der eidgenössichen •Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (VTNP) geregelt.
Der kantonale Veterinärdienst überwacht die korrekte Entsorgung tierischer Nebenprodukte wie Schlachtabfälle, Küchen- und Speiseabfälle sowie toter Tiere. Er überprüft dabei, ob tierische Nebenprodukte verwertet oder nötigenfalls vernichtet werden.
Keine Verwertung von Küchen- und Speiseabfällen
als Tierfutter mehr ab 1.7.11
Die Entsorgung von Küchen- und Speiseabfälle aus Gaststätten, Spitäler, Heimen und Kasernen über den Futtertrog wird ab 1. Juli 2011 verboten.
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Flyer "Speisereste – wohin damit?" (PDF, 214 KB, 2 Seiten)
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