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Bewilligungspflichtige Tätigkeiten aus Gründen der Tiergesundheit

Wo immer viele Tiere in Kontakt zueinander treten, besteht eine erhöhte Gefahr, dass sich Tierseuchen ausbreiten. Die Tierseuchengesetzgebung unterstellt deshalb folgende Tätigkeiten der Melde- oder Bewilligungspflicht:

  • Viehhandel
  • Märkte / Ausstellungen (hier braucht es allenfalls auch noch eine Bewilligung nach der Tierschutzgesetzgebung: Handel & Werbung mit Tieren)
  • Wanderschafherden (zurzeit sind alle möglichen Bewilligungen vergeben)
  • Künstliche Besamung (KB)
  • Entsorgung tierischer Nebenprodukte

Gesuche sind beim kantonalen Veterinärdienst per Post einzureichen.


Weitere Informationen

Kontakt

LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur

Veterinärdienst (VeD)
Herrengasse 1
3011 Bern

Tel. 031 633 52 70
Fax 031 633 52 65
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.vol.be.ch/de/index/veterinaerwesen/veterinaerwesen/tierseuchen/bewilligungen