Bewilligungspflichtige Tätigkeiten aus Gründen der Tiergesundheit
Wo immer viele Tiere in Kontakt zueinander treten, besteht eine erhöhte Gefahr, dass sich Tierseuchen ausbreiten. Die Tierseuchengesetzgebung unterstellt deshalb folgende Tätigkeiten der Melde- oder Bewilligungspflicht:
- Viehhandel
- Märkte / Ausstellungen (hier braucht es allenfalls auch noch eine Bewilligung nach der Tierschutzgesetzgebung: •Handel & Werbung mit Tieren)
- Wanderschafherden (zurzeit sind alle möglichen Bewilligungen vergeben)
- Künstliche Besamung (KB)
- Entsorgung tierischer Nebenprodukte
Gesuche sind beim kantonalen Veterinärdienst per Post einzureichen.
Weitere Informationen
Kontakt
LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur
Veterinärdienst (VeD)
Herrengasse 1
3011 Bern
Tel. 031 633 52 70
Fax 031 633 52 65
Kontakt per E-Mail
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