Meldungen
Meldungen über schlecht gehaltene oder misshandelte Tiere nimmt der Veterinärdienst entgegen. Ausserhalb der Bürozeiten können Sie sich in Notfällen an die •Fachstelle Tierdelikte der Kantonspolizei wenden.
Wichtig: Machen Sie uns wenn möglich folgende Angaben:
- Tierart
- Anzahl betroffene Tiere
- Aufenthaltsort der Tiere (Wohnhaus? Stall? Aussengehege? Weide?)
- Halter der Tiere
- genaue Beschreibung des Misstandes
- ungenügende Fütterung/Wasserversorgung?
- ungenügende Pflege?
- kein(e)/unzureichende(r) Unterkunft/Witterungsschutz?
- Sozialbedürfnissen der Tiere ungenügend Rechnung getragen?
- ungenügender/fehlender Auslauf? Anbindehaltung?
- mangelhafte Transportbedingungen? Haltung in Fahrzeug?
- Mängel beim Züchten?
- Misshandlung? übermässige Härte? qualvolles/mutwilliges Töten?
- andere Beanstandungen im Umgang mit Tieren?
- Ihre Adresse und Erreichbarkeit für Rückfragen
- Name und Adresse weiterer Zeuginnen/Zeugen
Der Veterinärdienst teilt der meldenden Person aus Datenschutzgründen keine Details über erfolgte Kontrollen mit: Die Ergebnisse der Kontrolle und ein Bericht über allfällig festgestellte Mängel unterstehen dem Amtsgeheimnis.
Meldung nur dann, wenn gegen die Tierschutzvorschriften verstossen wird
Gemäss Tierschutzverordnung (TSchV) ist "das Misshandeln, Vernachlässigen oder unnötige Überanstrengen von Tieren" verboten. Die TSchV listet auf, welche Handlungen am und mit dem Tier verboten sind.
Verbotene Handlungen gemäss Tierschutzverordnung:
- bei allen Tierarten: Link öffnet in einem neuen Fenster.•Artikel 16 TschV
- bei Rindern: Link öffnet in einem neuen Fenster.•Artikel 17 TSchV
- bei Schweinen: Link öffnet in einem neuen Fenster.•Artikel 18 TSchV
- bei Schafen und Ziegen: Link öffnet in einem neuen Fenster.•Artikel 19 TSchV
- beim Hausgeflügel: Link öffnet in einem neuen Fenster.•Artikel 20 TSchV
- bei Pferden: Link öffnet in einem neuen Fenster.•Artikel 21 TSchV
- bei Hunden: Link öffnet in einem neuen Fenster.•Artikel 22 TSchV
- bei Fischen und Panzerkrebsen: Link öffnet in einem neuen Fenster.•Artikel 23 TSchV
- weitere verbotene Handlungen: Link öffnet in einem neuen Fenster.•Artikel 24 TSchV
Weitere Informationen
Kontakt
LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur
Veterinärdienst (VeD)
Herrengasse 1
3011 Bern
Tel. 031 633 52 70
Fax 031 633 52 65
Kontakt per E-Mail
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