Information & Beratung für Tierhalterinnen und -halter
Schutz und Wohlbefinden der Tiere sind eng mit dem Wissen um die Bedürfnisse und das natürliche Verhalten der Tiere verbunden. Bewusste Tierquälerei ist selten – die meisten Tierschutzfälle entstehen durch mangelnde Kenntnisse, weil das Verhalten der Tiere falsch gedeutet wird oder weil offensichtliche Sachverhalte verdrängt werden. Gut gemeintes Handeln und der vielbeschworene "gesunde Menschenverstand" können im Tierschutz nicht das Wissen ersetzen. Gemäss Art. 3 der Eidg. Tierschutzverordnung sind neben dem Stand der Erfahrung die Erkenntnisse der Physiologie, der Verhaltenskunde und der Hygiene für die Bestimmung der Bedürfnisse der Tiere massgebend.
Information und Beratung der Tierhalterinnen und Tierhalter sind somit für einen wirksamen und dauerhaften Tierschutz zentral. Verschiedene kantonale Stellen leisten mit ihrem Angebot einen entscheidenden Beitrag zum Tierschutz:
- •Tierschutzfachstelle des Kantonalen Veterinärdienstes:
Die Tierschutzfachstelle erteilt Auskünfte und Informationen zu Fragestellungen im Zusammenhang der Tierschutzgesetzgebung und deren Vollzug und berät Tierhalter und Tierhalterinnen. - •Landwirtschaftliche Betriebsberatung:
Im Landwirtschaftsbereich wird die Tierschutzfachstelle in ihrer Informations- und Beratungstätigkeit durch die Betriebsberatung der Landwirtschaftlichen Betriebs- und Beratungszentren (LBBZ) unterstützt. - •KUL-Kontrolleur:
Die Aufgabe Kontrollkommission für umweltschonende und tierfreundliche Landwirtschaft im Kanton Bern (KUL) ist nicht primär die Beratung – allgemeine Fragen können aber anlässlich der Kontrollen direkt mit ihren Kontrolleuren erläutert werden.
Beratung und Begleitung beim Bau von Tierhaltungen
Wer einen Tierhaltungsbetrieb neu baut oder umbaut, muss die gesetzlichen Vorgaben aus dem Tierschutz kennen und berücksichtigen. Je nach Tierart gelten Vorschriften über die Raumgrösse, Raumhöhe, Tageslichteinfall, Belüftung etc.
Das kantonale •Bildungs- und Beratungszentrum Inforama berät und begleitet Nutztierhalterinnen und -halter bei der Planung und Umsetzung von Neu- und Umbauten.
In der Regel werden Neubauten auf dem Papier beurteilt, Umbauten mit einer Besichtigung vor Ort verbunden. Es wird angestrebt, Bauberatungen innerhalb von 2–4 Wochen zu erledigen. Details im •Merkblatt Bauberatung (PDF, 123 KB, 2 Seiten).
Hinweis
Die Anlaufstelle Überlastung der Ökonomischen und gemeinnützigen Gesellschaft (OGG) berät Bauern und Bäuerinnen, denen – aus welchen Gründen auch immer – das Bewirtschaften ihres Betriebes über den Kopf wächst. Ziel ist, möglichst früh nach massgeschneiderten Lösungen zu suchen – bevor die Überlastung zu vernachlässigten Tieren führt.
Weitere Informationen
Kontakt
LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur
Veterinärdienst (VeD)
Herrengasse 1
3011 Bern
Tel. 031 633 52 70
Fax 031 633 52 65
Kontakt per E-Mail
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