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Bewilligung für das Durchführen von Tierversuchen

Als Tierversuch gilt jede Massnahme, bei der lebende Tiere verwendet werden mit dem Ziel:

  • eine wissenschaftliche Annahme zu prüfen
  • die Wirkung einer bestimmten Massnahme am Tier festzustellen
  • einen Stoff zu prüfen
  • Zellen, Organe oder Körperflüssigkeiten zu gewinnen oder zu prüfen, ausser wenn dies im Rahmen der landwirtschaftlichen Produktion, der diagnostischen oder kurativen Tätigkeit am Tier oder für den Nachweis des Gesundheitsstatus von Tierpopulationen erfolgt
  • artfremde Organismen zu erhalten oder zu vermehren
  • der Lehre sowie der Aus- und Weiterbildung zu dienen

Jeder Tierversuch muss vom Gesuchsteller begründet und vom Kantonstierarzt bewilligt werden. Bei der Begutachtung der Versuche wird der Veterinärdienst von der Kommission für Tierversuche unterstützt.

Weiterführende Informationen zu Tierversuchen:

Planung und Durchführung von Tierversuchen:

Ethische Grundsätze und Richtlinien:

Ethische Güterabwägung (SAMW & SCNAT):

Bewilligungsverfahren:

Das Bewilligungsverfahren für Tierversuche wird im Merkblatt Deutsch (PDF, 35 KB, 2 Seiten) oder Englisch (PDF, 37 KB, 2 Seiten)  detailliert geschildert.


Weitere Informationen

Kontakt

LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur

Veterinärdienst (VeD)
Herrengasse 1
3011 Bern

Tel. 031 633 52 70
Fax 031 633 52 65
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.vol.be.ch/de/index/veterinaerwesen/veterinaerwesen/tierschutz/bewilligungen/tierversuche