Bewilligung für das Durchführen von Tierversuchen
Als Tierversuch gilt jede Massnahme, bei der lebende Tiere verwendet werden mit dem Ziel:
- eine wissenschaftliche Annahme zu prüfen
- die Wirkung einer bestimmten Massnahme am Tier festzustellen
- einen Stoff zu prüfen
- Zellen, Organe oder Körperflüssigkeiten zu gewinnen oder zu prüfen, ausser wenn dies im Rahmen der landwirtschaftlichen Produktion, der diagnostischen oder kurativen Tätigkeit am Tier oder für den Nachweis des Gesundheitsstatus von Tierpopulationen erfolgt
- artfremde Organismen zu erhalten oder zu vermehren
- der Lehre sowie der Aus- und Weiterbildung zu dienen
Jeder Tierversuch muss vom Gesuchsteller begründet und vom Kantonstierarzt bewilligt werden. Bei der Begutachtung der Versuche wird der Veterinärdienst von der •Kommission für Tierversuche unterstützt.
Weiterführende Informationen zu Tierversuchen:
Planung und Durchführung von Tierversuchen:
- •Prozessfluss-Diagramm der SAMW & SCNAT (PDF, 651 KB, 14 Seiten)
- •Flowchart (SAMS & SANS) (PDF, 642 KB, 13 Seiten)
Ethische Grundsätze und Richtlinien:
- •SAMW & SCNAT (PDF, 57 KB, 6 Seiten)
- •Ethical Principles and Guidelines (SAMS & SANS) (PDF, 139 KB, 6 Seiten)
- •South African Medical Research Council (PDF, 253 KB, 62 Seiten)
Ethische Güterabwägung (SAMW & SCNAT):
Bewilligungsverfahren:
Das Bewilligungsverfahren für Tierversuche wird im Merkblatt •Deutsch (PDF, 35 KB, 2 Seiten) oder •Englisch (PDF, 37 KB, 2 Seiten) detailliert geschildert.
Weitere Informationen
Kontakt
LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur
Veterinärdienst (VeD)
Herrengasse 1
3011 Bern
Tel. 031 633 52 70
Fax 031 633 52 65
Kontakt per E-Mail
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