Tiergerechte Haltung von Nutz- Heim- und Wildtieren

Tiergerechte Haltung beinhaltet regelmässigen Auslauf – auch im Winter.
Tiere sind keine Sachen. Sie bringen den Menschen Freude als soziale Gefährten und als Sportbegleiter. Sie werden aber auch als Arbeitskräfte und zur Lebensmittelproduktion verwendet.
Unabhängig von der Nutzung der Tiere müssen die Interessen von Menschen und Tieren sorgfältig abgewogen werden, um den Tieren unnötige Leiden und Schmerzen zu ersparen und ihre Würde zu erhalten.
Der Veterinärdienst setzt sich dafür ein, dass die •Tierschutzgesetzgebung eingehalten wird. Es soll mit Nutztieren, Heimtieren sowie Wildtieren in menschlicher Obhut unter Achtung ihrer Würde und ihres Wohlergehens umgegangen werden.
Tierschutz setzt Kenntnisse über das Tier voraus
Tierschutz beginnt bei der Tierhalterin / dem Tierhalter: Nur wer die Bedürfnisse und Verhaltensweisen seiner Tiere kennt, kann sie •artgerecht halten. Für das Halten vieler Tierarten und für den gewerbsmässigen Umgang mit Tieren ist eine entsprechende •Ausbildung vorgeschrieben.
Für das Halten von Wildtieren, für das Durchführen von Tierversuchen, den Handel mit Tieren und das Verwenden lebender Tiere für Werbung braucht es eine kantonale •Bewilligung.
Mit •Information und Beratung leistet der Veterinärdienst einen wichtigen Beitrag zur artgerechten Tierhaltung.
Durch •Kontrollen stellt der Veterinärdienst sicher, dass die Tierschutzvorschriften umgesetzt werden. •Meldungen von Bürgerinnen und Bürgern, die Verstösse gegen die Mindestanforderungen der Tierschutzgesetzgebung beobachten, unterstützen die Tätigkeit der Behörden.
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LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur
Veterinärdienst (VeD)
Herrengasse 1
3011 Bern
Tel. 031 633 52 70
Fax 031 633 52 65
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