Kanton Bern

Kanton Bern Startseite

Volkswirtschaftsdirektion Startseite


Navigation



Bewilligung und Kontrolle der Schlachtanlagen

Schlachtanlage mit geschlachteten Tierkörpern im Hintergrund und einem vorbeigehenden Mitarbeiter im Vordergrund.

Die 170 bewilligten Schlachtbetriebe im Kanton Bern werden regelmässig kontrolliert.

Tiere, deren Fleisch in den Verkehr gelangt, dürfen nur in bewilligten Betrieben geschlachtet werden. Der Veterinärdienst kontrolliert regelmässig die rund 170 bewilligten Schlachtanlagen im Kanton Bern.

In der Schweiz müssen Tiere gemäss Vorgaben der Tierschutzgesetzgebung geschlachtet werden: Sie sind zwingend fachgerecht zu betäuben (Schmerzausschaltung) und zu entbluten. Nur entsprechend geschultes Personal darf Tiere töten.

Die Kontrolle der Schlachtanlagen umfasst:

Fleisch, das in den Verkehr gelangt, muss im Rahmen der Schlachttier- und Fleischuntersuchung durch die amtliche Tierärztin / den amtlichen Tierarzt kontrolliert werden.

Fleisch aus Hofschlachtungen darf ausschliesslich für den Eigengebrauch auf dem eigenen Hof verwendet werden – es darf weder verkauft noch verschenkt werden.


Weitere Informationen

Kontakt

LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur

Veterinärdienst (VeD)
Herrengasse 1
3011 Bern

Tel. 031 633 52 70
Fax 031 633 52 65
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.vol.be.ch/de/index/veterinaerwesen/veterinaerwesen/lebensmittelsicherheit/kontrolle_schlachtanlage