Bewilligung und Kontrolle der Schlachtanlagen

Die 170 bewilligten Schlachtbetriebe im Kanton Bern werden regelmässig kontrolliert.
Tiere, deren Fleisch in den Verkehr gelangt, dürfen nur in bewilligten Betrieben geschlachtet werden. Der Veterinärdienst kontrolliert regelmässig die rund 170 bewilligten Schlachtanlagen im Kanton Bern.
In der Schweiz müssen Tiere gemäss Vorgaben der Tierschutzgesetzgebung geschlachtet werden: Sie sind zwingend fachgerecht zu betäuben (Schmerzausschaltung) und zu entbluten. Nur entsprechend geschultes Personal darf Tiere töten.
Die Kontrolle der Schlachtanlagen umfasst:
- •Räume und Einrichtungen
- Einhaltung der •allgemeinen Hygienevorschriften und der •spezifischen Hygienevorschriften
- korrekte Entsorgung resp. Verwertung •tierischer Nebenprodukte
Fleisch, das in den Verkehr gelangt, muss im Rahmen der •Schlachttier- und Fleischuntersuchung durch die amtliche Tierärztin / den amtlichen Tierarzt kontrolliert werden.
Fleisch aus Hofschlachtungen darf ausschliesslich für den Eigengebrauch auf dem eigenen Hof verwendet werden – es darf weder verkauft noch verschenkt werden.
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Kontakt
LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur
Veterinärdienst (VeD)
Herrengasse 1
3011 Bern
Tel. 031 633 52 70
Fax 031 633 52 65
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