Schlachttier- und Fleischuntersuchung (Fleischkontrolle)
Fleisch und Fleischprodukte sind leicht verderbliche Lebensmittel. Deshalb müssen sie auf allen Produktionsstufen streng überwacht werden.
Durch das Fleisch infizierter Tiere können Krankheiten auf den Menschen übertragen werden (Zoonosen). Aus diesem Grund muss jedes Tier der Rinder-, Schaf-, Ziegen-, Schweine- und Pferdegattung, dessen Fleisch zum Verzehr bestimmt ist, vor und nach der Schlachtung untersucht werden.
Die Fleischkontrolle wird durch amtliche Tierärzt/innen vorgenommen. In Grossbetrieben werden die Tierärzt/innen dabei durch dafür ausgebildete amtliche Fachassistent/innen unterstützt. Die Fleischkontrolle besteht aus zwei Teilen:
- Schlachttieruntersuchung (Lebendviehschau)
Das Schlachttier wird unmittelbar vor der Schlachtung auf gesundheitliche Probleme sowie Hygiene- und Tierschutzmängel untersucht. Dabei wird entschieden, ob das Tier geschlachtet werden darf oder ob es getötet und als •tierisches Nebenprodukt entsorgt werden muss. - Fleischuntersuchung
Der Schlachttierkörper und die Organe werden unmittelbar nach der Schlachtung auf ihre Geniessbarkeit untersucht. Jeder Schlachttierkörper und die dazugehörigen Organe werden beurteilt.
Die Fleischkontrolle erfüllt verschiedene Aufgaben:
- Einhaltung der Lebensmittelhygiene
- Tierschutzkontrolle
- Tierseuchenüberwachung / Tierverkehrskontrolle
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Veterinärdienst (VeD)
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