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Obligatorische Sachkundenachweise

Informierte und ausgebildete Tierhalter sind bessere Tierhalter. Der Bund hat deshalb bei seiner Revision der Tierschutzverordnung beschlossen, Ausbildungspflichten für Tierhalter/innen vorzuschreiben.

Für Hundehalterinnen und Hundehalter sind 2 Sensibilisierungskurse vorgeschrieben.

  • Neu-Hundehalter müssen vor der Übernahme eines Hundes einen theoretischen Kurs absolvieren, um den theoretischen Sachkundenachweis zu erwerben .
  • Alle Hundehalter müssen mit einem neu übernommenen Hund innerhalb eines Jahres einen praktischen Kurs absolvieren, um den praktischen Sachkundenachweis zu erwerben.

Weitere Informationen

Kontakt

LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur

Veterinärdienst (VeD)
Herrengasse 1
3011 Bern

Tel. 031 633 52 70
Fax 031 633 52 65
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.vol.be.ch/de/index/veterinaerwesen/veterinaerwesen/hunde_bisse/sachkundenachweise