Obligatorische Sachkundenachweise
Informierte und ausgebildete Tierhalter sind bessere Tierhalter. Der Bund hat deshalb bei seiner Revision der Tierschutzverordnung beschlossen, Ausbildungspflichten für Tierhalter/innen vorzuschreiben.
Für Hundehalterinnen und Hundehalter sind 2 Sensibilisierungskurse vorgeschrieben.
- Neu-Hundehalter müssen vor der Übernahme eines Hundes einen theoretischen Kurs absolvieren, um den theoretischen Sachkundenachweis zu erwerben .
- Alle Hundehalter müssen mit einem neu übernommenen Hund innerhalb eines Jahres einen praktischen Kurs absolvieren, um den praktischen Sachkundenachweis zu erwerben.
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Merkblatt (PDF, 62 KB, 1 Seite)
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