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Kennzeichnung & Registrierung

Alle Hunde in der Schweiz müssen eindeutig und fälschungssicher gekennzeichnet und in einer zentralen Datenbank (ANIS AG) registriert werden. Zur eindeutigen Kennzeichnung wird dem Hund ein Mikrochip implantiert – dies darf in der Schweiz nur von Tierärztinnen oder Tierärzten vorgenommen werden. Die Tierärztin / Der Tierarzt meldet die mit der Kennzeichnung erhobenen Daten der ANIS Datenbank.

Rechtzeitige Kennzeichnung und Meldung

Wenn Sie Hunde züchten, müssen Sie die Welpen eines Wurfes spätestens drei Monate nach der Geburt, in jedem Fall jedoch vor dem Verkauf oder der Weitergabe mit einem Mikrochip kennzeichnen. Nach dem Verkauf bzw. nach der Weitergabe muss die Registrierung bei der ANIS-Datenbank innert 10 Tagen auf die neue Besitzerin / den neuen Besitzer umgeschrieben werden.

Wenn Sie als Hundehalter/in einen Hund erwerben oder auch nur für mehr als 3 Monate übernehmen sind Sie verpflichtet, der ANIS Datenbank innert 10 Tagen Hand- und Adressänderungen bekannt zu geben. Ausserdem sind Sie verpflichtet, den Tod Ihres Hundes der ANIS Datenbank zu melden.

ANIS Animal Identity Service AG
Morgenstrasse 123
3018 Bern
031 371 35 30
E-Mail


Weitere Informationen

Kontakt

LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur

Veterinärdienst (VeD)
Herrengasse 1
3011 Bern

Tel. 031 633 52 70
Fax 031 633 52 65
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


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