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Ein wirkungsvolles Hundegesetz für den Kanton Bern

Nach dem Scheitern eines nationalen Hundegesetzes im Dezember 2010 hat die Volkswirtschaftsdirektion ein kantonales Hundegesetz erarbeitet. Mittels griffiger, aber pragmatischer Massnahmen soll die Sicherheit und die Gesellschaftsverträglichkeit der Hundehaltung verbessert werden.

Das Gesetz baut auf 4 Pfeilern:

  • allgemeine Prävention
    Der Kanton fördert und unterstützt geeignete Präventionsmassnahmen im Rahmen der verfügbaren Mittel.
  • Pflichten für alle Hundehalter/innen
    Eine Haftpflichtversicherung wird für alle Hundehaltenden obligatorisch. Sie müssen sich zudem an grundlegende Pflichten halten: beispielsweise ihren Hund jederzeit wirksam unter Kontrolle haben.
  • Verstärkte Massnahmen bei Problemfällen
    Künftig können die zuständigen Behörden noch zielgerichteter und auch präventiv eingreifen. Auf eine Rasseliste wird bewusst verzichtet.
  • moderne Regelung der Hundetaxe
    Die Gemeinden erhalten mehr Spielraum für die Ausgestaltung der Hundetaxe – wegen Nichtbezahlen der Taxe dürfen keine Hunde mehr getötet werden.

Aktueller Stand:

In der Märzsession 2012 hat der Grosse Rat das kantonale Hundegesetz erlassen.

Fakultatives Gesetzesreferendum: Gegen dieses Gesetz kann die Volksabstimmung (Referendum) verlangt werden; es kann auch einen Volksvorschlag eingereicht werden. Ablauf der Referendumsfrist: 19. Juli 2012 


Weitere Informationen

Kontakt

LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur

Veterinärdienst (VeD)
Herrengasse 1
3011 Bern

Tel. 031 633 52 70
Fax 031 633 52 65
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


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