Hunde

Korrekt gehaltene und aufgezogene Hunde werden des Menschen bester Freund.
Hunde müssen mittels Mikrochip eindeutig •gekennzeichnet und registriert sein.
Hundehalter/innen müssen seit 2010 einen entsprechenden •Sachkundenachweis absolvieren.
•Vorfälle mit Hunden (z.B. Hundebisse) sowie aggressive Hunde sind dem Veterinärdienst zu melden.
Nach dem Scheitern eines nationalen Hundegesetzes erarbeitet der Kanton Bern nun ein •kantonales Hundegesetz.
Weitere Informationen
Kontakt
LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur
Veterinärdienst (VeD)
Herrengasse 1
3011 Bern
Tel. 031 633 52 70
Fax 031 633 52 65
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