Muss ein Hundebiss gemeldet werden und wenn ja durch wen?
Schweizweit sind folgende Personen verpflichtet, Bissverletzungen an Menschen und Tieren oder übermässiges Aggressionsverhalten dem kantonalen Veterinärdienst zu melden ( Link öffnet in einem neuen Fenster.•Art. 78 der Eidgenössischen Tierschutzverordnung (TSchV)):
- Ärztinnen und Ärzte
- Tierärztinnen und Tierärzte
- Tierheimverantwortliche
- Hunde-Ausbildende
- Zollorgane
Der Kanton Bern hat die Meldepflicht ausgedehnt auf (Art. 27 Abs. 1 der •kantonalen Tierschutzverordnung):
- die Kantonspolizei
- die Polizeiorgane der Gemeinden
Weitere Informationen finden Sie unter •Hundebisse und andere Vorfälle mit Hunden.
Weitere Informationen
Kontakt
LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur
Veterinärdienst (VeD)
Herrengasse 1
3011 Bern
Tel. 031 633 52 70
Fax 031 633 52 65
Kontakt per E-Mail
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