Einfuhr von Tieren und tierischen Produkten
Wer lebende Tiere, Lebensmittel, tierische Nebenprodukte oder Waren tierischer Herkunft einführen will, muss sich umfassend informieren. Der Importeur ist dafür verantwortlich, dass die am Tage der Einfuhr geltenden Einfuhrbedingungen für das jeweilige Land in allen Punkten eingehalten werden – dazu gehören unter anderem:
- Gesundheitsbescheinigungen
- amtliche Veterinärzeugnisse
- TRACES-Informationen
- Heimtierausweise
- Impfbescheinigungen
Neben diesen tierseuchenrechtlichen Bedingungen sind auch •zollrechtliche Pflichten zu beachten.
Weitere Informationen
Kontakt
LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur
Veterinärdienst (VeD)
Herrengasse 1
3011 Bern
Tel. 031 633 52 70
Fax 031 633 52 65
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