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Grenzverkehr mit Tieren und Tierprodukten

Eine Quarantänestation.

Gewisse Tiere, zum Beispiel Rinder, müssen nach ihrer Ankunft in der Schweiz abgesondert und amtstierärztlich überwacht werden.

Der grenzüberschreitende Verkehr lebender Tiere sowie von Tierprodukten  wie Fleisch, Milch, Eier etc. unterliegt strengen Bedingungen. Denn Tiere wie Tierprodukte können Tierseuchen verbreiten – die Schweiz wie auch andere Länder schützen sich mittels Vorschriften und Kontrollen vor der Einschleppung von Tierseuchen und stellen sicher, dass gesundheitlich unbedenkliche Lebensmittel und Waren eingeführt werden.

Unter Grenzverkehr mit Tieren fällt:

Die rechtzeitige Information über Vorschriften hilft, unliebsame Überraschungen an der Grenze zu vermeiden.


Weitere Informationen

Kontakt

LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur

Veterinärdienst (VeD)
Herrengasse 1
3011 Bern

Tel. 031 633 52 70
Fax 031 633 52 65
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.vol.be.ch/de/index/veterinaerwesen/veterinaerwesen/grenzverkehr_mittieren