Grenzverkehr mit Tieren und Tierprodukten

Gewisse Tiere, zum Beispiel Rinder, müssen nach ihrer Ankunft in der Schweiz abgesondert und amtstierärztlich überwacht werden.
Der grenzüberschreitende Verkehr lebender Tiere sowie von Tierprodukten wie Fleisch, Milch, Eier etc. unterliegt strengen Bedingungen. Denn Tiere wie Tierprodukte können •Tierseuchen verbreiten – die Schweiz wie auch andere Länder schützen sich mittels Vorschriften und Kontrollen vor der Einschleppung von Tierseuchen und stellen sicher, dass gesundheitlich unbedenkliche Lebensmittel und Waren eingeführt werden.
Unter Grenzverkehr mit Tieren fällt:
- der •Import von Tieren und tierischen Produkten
- der •Export von Tieren und tierischen Produkten
- die Link öffnet in einem neuen Fenster.•Durchfuhr von Tieren und tierischen Produkten
- das •Reisen mit Heim- und Nutztieren
Die rechtzeitige Information über Vorschriften hilft, unliebsame Überraschungen an der Grenze zu vermeiden.
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LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur
Veterinärdienst (VeD)
Herrengasse 1
3011 Bern
Tel. 031 633 52 70
Fax 031 633 52 65
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