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Bewilligungen Berufsausübung für Tierärztinnen &Tierärzte

Wenn Sie im Kanton Bern als Tierärztin oder Tierarzt in eigener fachlicher Verantwortung arbeiten, benötigen Sie eine kantonale Bewilligung.

Sie haben bereits eine Berufsausübungsbewilligung eines anderen Kantons – so gehen Sie vor

  • Für die Berufsausübung im Kanton Bern müssen Sie in der Schweiz niedergelassen sein oder eine Grenzgängerbewilligung besitzen.
  • Füllen Sie das Gesuch um Anerkennung der Berufsausübungsbewilligung eines anderen Kantons aus. 
  • Die Anerkennung ist kostenlos.

Formular Gesuch um Anerkennung der Berufsausübungsbewilligung als Tierärztin/Tierarzt eines anderen Kantons

Sie haben noch keine Berufsausübungsbewilligung – so gehen Sie vor

  • Für die Berufsausübung im Kanton Bern müssen Sie in der Schweiz niedergelassen sein oder eine Grenzgängerbewilligung besitzen.
  • Füllen Sie das Gesuch für die Berufsausübungsbewilligung als Tierärztin/Tierarzt im Kanton Bern aus.
  • Diese Bewilligung kostet CHF 600.

Formular Gesuch um Erteilung einer Berufsausübungsbewilligung als Tierärztin/Tierarzt im Kanton Bern

Sie sind Tierärztin/Tierarzt in einem EU/EFTA Staat – so gehen Sie vor

  • Sie haben die Möglichkeit, während höchstens 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr im Kanton Bern tätig zu sein.
  • Melden Sie sich beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI). Dort wird Ihre Berufsqualifikation geprüft. 
  • Nach erfolgter Prüfung bestätigt Ihnen das Amt für Veterinärwesen die erfolgte Meldung. 
  • Die Tätigkeit im Kanton Bern darf erst aufgenommen werden, wenn das Amt für Veterinärwesen die Meldung bestätigt hat. 
  • Die Meldung muss für jedes Jahr wieder neu erfolgen.

Meldestelle SBFI

Sie benötigen eine Unbedenklichkeitserklärung (Certificate oder Letter of Good Standing) – so gehen Sie vor

Weitere Informationen

  • Merkblatt Revision des Medizinalberufegesetzes – die wichtigsten Änderungen in Kürze

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