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Pferde aus der Schweiz in/durch die EU exportieren

Sie wollen Equiden (Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel, Ponys) aus der Schweiz in die EU exportieren? Dafür benötigen Sie eine amtstierärztliche Bescheinigung («Gesundheitszeugnis»). Melden Sie sich dafür beim Amt für Veterinärwesen.

Erfüllen Sie folgende Voraussetzungen?

Damit Sie Equiden aus der Schweiz in die EU exportieren können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

In TVD registriert

  • Exportzeugnisse werden nur für Equiden ausgestellt, die in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) registriert sind.

In TRACES registriert

  • Alle Personen und Firmen, die am Import- oder Exportprozess beteiligt sind, müssen sich einmalig in TRACES registrieren (Absender / Exporteur, Standort des Tieres / Haltungsbetrieb, Empfänger / Importeur, Bestimmungsort, Transporteur). 
  • Ohne diese Registrierung und ohne den Status «gültig» im System ist es nicht möglich, das Exportzeugnis zu erstellen und Equiden zu exportieren.
  • Die Registrierung der Betriebe im Ausland muss von den dortigen zuständigen Behörden vorgenommen werden. Die Verantwortung für die rechtzeitige Registrierung aller Handelsbeteiligten liegt bei Ihnen als Exporteur und bei Ihrem Handelspartner im Ausland. 
  • Bitte fordern Sie Ihre Handelspartner im Ausland auf, die Registrierung und den Status mit der für Sie zuständigen Behörde zu klären und die Anmeldung rechtzeitig vorzunehmen.

Informationen zu TRACES, Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Voraussetzungen erfüllt? So gehen Sie vor

Schritt
1

Halten Sie die folgenden Dokumente und Informationen bereit:

  • Tierverkehrsdatenbank-Nummer (TVD-Nummer)
  • Mikrochip-Nummer
  • Universal Equine Life Number (UELN-Nummer)
  • Equidenpass-Nummer
  • Angaben zum Bestimmungsbetrieb
  • Angaben zur Transportfirma und Fahrzeugkennzeichen des Transportfahrzeugs

Schritt
2

Füllen Sie das Online-Formular aus. Beachten Sie die Bedingungen zu Gebühren und Fristen.

Online-Formular Export von Equiden in/durch die EU

Schritt
3

Der zuständige amtliche Tierarzt wird Sie kontaktieren, um einen Termin für die klinische Kontrolle des Tieres zu vereinbaren.

Gebühren und Fristen

  • Wenn Sie das Onlineformular ausfüllen und absenden, erteilen Sie dem Amt für Veterinärwesen einen kostenpflichtigen Auftrag. Eine amtliche Bescheinigung kostet 65 Franken (mehrere Tiere pro Bescheinigung möglich), die Anfahrtspauschale 60 Franken und der Zeitaufwand 120 Franken pro Stunde.
  • Sie müssen das Onlineformular vollständig ausgefüllt mindestens fünf Arbeitstage vor dem geplanten Export beim Amt für Veterinärwesen einreichen. Arbeitstage sind von Montag bis Freitag.
  • Reichen Sie das Formular zu spät ein, wird eine zusätzliche Expresspauschale verrechnet.
  • Bei verspäteter Anmeldung kann das Amt für Veterinärwesen die rechtzeitige Bearbeitung nicht garantieren.
  • Für Exporte in Drittstaaten (nicht EU-Staaten) müssen Sie mit längeren Vorlaufzeiten rechnen. Informieren Sie sich im Bestimmungsland über die Einfuhrbestimmungen und die mitzuführenden Bescheinigungen. Danach kontaktieren Sie das Amt für Veterinärwesen.

    Amt für Veterinärwesen
    Tel. +41 31 633 52 70
    E-Mail
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