Invasive Neophyten bedrohen Pflanzen, Tier und Mensch
In der ganzen Schweiz breiten sich immer mehr fremde Pflanzenarten aus, die die einheimischen Arten verdrängen. Diese so genannten invasiven Neophyten können zudem auch für den Menschen gefährlich werden, da sie Verbrennungen und Allergien auslösen können. Die Neophyten sind auch für •Naturschutzgebiete eine Gefahr, da sie sich insbesondere auf naturnahen Flächen massiv ausbreiten. Das Einführen solcher Arten muss daher verhindert, bereits etablierte Arten müssen kontrolliert oder beseitigt werden. Die Kontrolle und Bekämpfung dieser Pflanzen wird ganz Europa, die Schweiz und somit auch den Kanton Bern noch lange Zeit beanspruchen.
Die Schweizerische •Kommission für die Erhaltung von Wildpflanzen (SKEW) unterscheidet zwischen
- zu bekämpfenden invasiven Neophyten (•Schwarze Liste)
- zu beobachtenden invasiven Neophyten (•Watch-Liste)
Im Jahr 2008 trat zudem die •revidierte Freisetzungsverordnung in Kraft. Darin ist der Umgang mit gebietsfremden Organismen geregelt. Im Anhang 2 der Verordnung sind die in der Schweiz verbotenen Neophyten und Neozoen aufgelistet.
Massnahmenplan Invasive Neophyten Kanton Bern
Einige Neophyten in der Schweiz sind aufgrund ihrer effizienten Verbreitungsstrategien sehr konkurrenzstark und werden zunehmend zum Problem für einheimische Flora, schutzwürdige Lebensräume, Gewässer, Verkehrsanlagen, Infrastrukturen und für die menschliche Gesundheit. Regulierung und Bekämpfung sind aufwändig, kostenintensiv und selten dauerhaft erfolgreich. Somit ist Prävention zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung von grosser Bedeutung.
Ein Pilotprojekt der Abteilung Natuförderung zeigte:
- Die problematischen Pflanzen sind (z.T. auch bei Fachleuten) weitgehend unbekannt.
- Die Verbreitungsmuster und Bedrohungslagen sind unterschiedlich. Dies verlangt regionsspezifische Massnahmen.
- Die Bekämpfung ist eine Verbund-Aufgabe auf verschiedenen Ebenen: Wasserbau, Strassenunterhalt, Forstdienst, Landwirtschaftlicher Pflanzenschutz, Gesundheitsschutz, Naturschutz etc. auf den Ebenen Bund, Kanton und Gemeinden.
Ein mit der Bernischen Floristischen Beratungsstelle entwickelter Massnahmenplan regelt das weitere Vorgehen:
- Eine Informationskampagne sensibilisiert und schult die Akteure in allen Gemeinden und allen kantonalen Dienststellen und Frontorganen, die mit Neophyten in Kontakt kommen. Dies geschieht mittels einfach verständlicher Merkblätter sowie Weiterbildungs- und Informationsveranstaltungen.
- Die Abteilung Naturförderung stellt die Koordination mit den Naturschutzfachstellen der anderen Kantone, dem •Bundesamt für Umwelt (BAFU) und der •Schweizerischen Kommission für die Erhaltung von Wildpflanzen (SKEW) sicher.
- Die Abteilung Naturförderung erfasst in botanischen Schwerpunktgebieten (d.h. in •Naturschutzgebieten und •Inventarobjekten von nationaler Bedeutung) die Neophyten möglichst vollständig und definiert und realisiert Massnahmen zur Bekämpfung.
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