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Verhalten im Schutzgebiet

Die Schutzziele, die in einem Naturschutzgebiet erreicht werden sollen, sind im Schutzbeschluss festgelegt. Je nach Gebiet können diese Ziele sehr unterschiedlich sein.

Natürlich gebliebene Lebensräume müssen hauptsächlich vor schädigenden Einflüssen beschützt werden. So muss zum Beispiel in einem Hochmoor "nur" dafür gesorgt werden, dass nicht weiter abgetorft, entwässert oder gedüngt wird oder dass die empfindliche Hochmoorvegetation nicht durch Tritt zerstört wird. Darum dürfen solche Hochmoore in der Regel nicht mehr betreten werden. Damit man Hochmoore dennoch besichtigen kann, werden häufig Wege oder Aussichtsplattformen angelegt.

Signalisation der Naturschutzgebiete im Kanton Bern

Die Naturschutzgebiete im Kanton Bern werden mit den Naturschutzgebietstafeln markiert. Zusätzlich sind die wichtigsten Verhaltensregeln in Form von Text oder Piktogrammen wiedergegeben.

2010 wurde neu ein Inhalts-, Form- und Farbkonzept (PDF, 2.4 MB, 25 Seiten) erstellt, welches die verschiedenen Ansprüche aufeinander abstimmt und dadurch einen höheren Wiedererkennungswert erzeugt.

Als Grundlage für Besucherlenkungsmassnahmen in den Naturschutzgebieten dienen Kartierungen der Pflanzendecke (Vegetation). In den Allgemeinen Kriterien für die Aufnahme von botanischen Inventaren (PDF, 192 KB, 20 Seiten) sind die Vorgaben festgelegt, wie solche Kartierungen durchzuführen sind. Diese Kartierungen dienen auch als Grundlage für die Planung und Durchführung der Pflege und Aufwertung von Schutzgebieten. Je nach vorkommender Vegetation müssen andere Pflegemassnahmen ergriffen werden.


Weitere Informationen

Kontakt

LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur

Naturförderung (ANF)
Schwand 17
3110 Münsingen

Tel. 031 720 32 20
Fax 031 720 33 51
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.vol.be.ch/de/index/natur/naturfoerderung/naturschutzgebiete_naturschutzobjekte/verhalten_im_schutzgebiet