Das Halten von Wildtieren stellt besondere Ansprüche
Das Halten von einheimischen oder wild vorkommenden Wildtieren braucht eine kantonale Bewilligung. Unter diese Bewilligungspflicht fallen alle einheimische Vögel, sowie bestimmte einheimische Säugtiere wie z. B. Hirsche, Mufflons oder Wildschweine.
Über die Bewilligungen für die Haltung von einheimischen oder wild vorkommenden Wildtiere entscheidet der •kantonale Veterinärdienst auf Antrag des Jagdinspektorats.
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LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur
Jagdinspektorat (JI)
Schwand
3110 Münsingen
Tel. 031 720 32 12
Fax 031 720 33 51
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