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Das Halten von Wildtieren stellt besondere Ansprüche

Das Halten von einheimischen oder wild vorkommenden Wildtieren braucht eine kantonale Bewilligung. Unter diese Bewilligungspflicht fallen alle einheimische Vögel, sowie bestimmte einheimische Säugtiere wie z. B. Hirsche, Mufflons oder Wildschweine.

Über die Bewilligungen für die Haltung von einheimischen oder wild vorkommenden Wildtiere entscheidet der kantonale Veterinärdienst auf Antrag des Jagdinspektorats.


Weitere Informationen

Kontakt

LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur

Jagdinspektorat (JI)
Schwand
3110 Münsingen

Tel. 031 720 32 12
Fax 031 720 33 51
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.vol.be.ch/de/index/natur/jagd_wildtiere/wildtiere/wildtierhaltung