Kanton Bern

Kanton Bern Startseite

Volkswirtschaftsdirektion Startseite


Navigation



Wo Wildtiere Ruhe und Schutz finden

Wildschutzgebiete sind ausreichend bemessene Lebensräume von besonderer wildtierökologischer Bedeutung. Durch sie werden Wildtiere vor Störung geschützt. Die genaue Defintion von Wildschutzgebieten findet sich in der Verordnung über den Wildtierschutz (WTSchV).

Unter den Begriff "Wildschutzgebiet von entsprechender Bedeutung" fallen (unter Vorbehalt besonderer Bestimmungen):

a internationale und nationale Wasser- und Zugvogelreservate
b eidgenössische Banngebiete
c regionale Vogelschutzgebiete
d regionale Wildschutzgebiete
e von den Gemeinden errichtete Zonen in Tourismusgebieten zum Schutz der Wildtiere vor Störung

Die Wildschutzgebiete des Kantons Bern und ihr Schutzstatus sind im Anhang 1 der Verordnung über den Wildtierschutz aufgelistet.

In den regionalen Wildschutzgebieten können verschiedene Kategorien von Massnahmen zum Schutz der Wildtiere vor Störung getroffen werden:

a Jagdverbot auf alle Wildtiere
b Jagdverbot auf Wasservögel
c Jagdverbot auf bestimmte Wildtiere oder zu bestimmten Zeiten
d Weggebote
e Leinenzwang für Hunde
f Einschränkungen von störenden Aktivitäten, insbesondere aus den Bereichen Freizeit, Sport, Tourismus und Militär

Aktuell: Überarbeitung der Wildschutzgebiete

Im Auftrag des Grossen Rates werden die Wildschutzgebiete zurzeit überarbeitet. Unter Einbezug aller relevanten Akteure, Interessenvertreter, Behörden und Organisationen aus den Regionen werden 

  • die kantonalen Wildschutzgebiete systematisch überprüft
  • Massnahmen angepasst
  • allfällige neue Massnahmen erarbeitet und umgesetzt
  • neue Wildschutzgebiete bezeichnet
  • bestehende Wildschutzgebiete aufgehoben

Im Vordergrund steht das Vermeiden und Minimieren von Störungen durch menschliche Nutzungen wie Sport, Freizeitaktivitäten, Tourismus, Jagd, Militär, Land- und Forstwirtschaft.

Die gesamte Überarbeitung ist ein mehrjähriger Prozess, der in 5 Phasen für die einzelnen Wildräume durchgeführt wird. In der ersten Etappe 2008–2012 werden 6 Wildräume bearbeitet.

Am weitesten gediehen sind die Arbeiten für den Wildraum 15: Hier sind die Phasen 1–3 (Grundlagenerhebung Naturwerte und menschliche Nutzung, Konfliktpotenzial) abgeschlossen.

Zurzeit läuft Phase 4 unter der Leitung des Jagdinspektorats mit den lokalen Akteuren.

Für den Wildraum 15 wurden folgende Schwerpunktgebiete festgelegt:

  • Kiental (Ramslauenen und Griesalp)
  • Suldtal
  • Oeschinen/Kandersteg
  • Mürren

Übersichtskarte der Schwerpunktgebiete im Wildraum 15 (PDF, 688 KB, 2 Seiten)

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Firma Faunalpin, die im Auftrag des Kantons Bern die Phasen 1–3 durchführt.


Weitere Informationen

Kontakt

LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur

Jagdinspektorat (JI)
Schwand
3110 Münsingen

Tel. 031 720 32 12
Fax 031 720 33 51
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.vol.be.ch/de/index/natur/jagd_wildtiere/wildtiere/wildschutzgebiete